Arbeiterkammer: Hilfe bei Problemen im Ferialjob oder beim Pflichtpraktikum
AK-Bezirksstellenleiter Martin Kamrat
GMUNDEN. In den Sommermonaten wollen viele Schüler und Studenten Geld verdienen. Die Arbeiterkammer Gmunden gab in einer Pressekonferenz Tipps für Jugendliche bei ihren ersten Schritten in die Arbeitswelt.
Gegen Sommerende häufen sich in der Arbeiterkammer (AK) Gmunden die Anfragen der Ferialarbeiter. Die meisten betreffen Arbeitszeit und Entlohnung. Die AK rät, schon zu Beginn des Dienstverhältnisses auf bestimmte Grundvoraussetzungen zu achten: So muss ein Dienstzettel (oder ein Dienstvertrag) ausgestellt werden, der den Kollektivvertrag, das Gehalt, die Arbeitzeiten (Tage, Dauer) sowie auch die Kündigungsmöglichkeiten enthält. Zu Dienstbeginn muss eine Bestätigung über die Anmeldung bei der GKK ausgehändigt werden.
Praktikum oder Ferialjob?
Bei Pflichtpraktika gelten in Bezug auf die Entlohnung andere Grundsätze als bei anderen Ferialarbeitern: Pflichtpraktikanten werden als Lehrlinge eingestuft, ansonsten sind Kollektivvertragslöhne zu bezahlen. Grundsätzlich empfiehlt die AK, die Arbeitszeiten schriftlich aufzuzeichnen. „Sonst ist es im Konfliktfall schwierig, etwas nachzuweisen“, betont AK-Bezirksstellenleiter Martin Kamrat. Auch die Lohnabrechnung sollte man genau überprüfen: Neben dem Lohn muss eine Urlaubsersatzleistung gezahlt werden, wenn kein Urlaub genommen wurde. Zudem gibt es Anspruch auf ein Dienstzeugnis.
„Oft wird eine Unterschrift verlangt, mit der bestätigt wird, dass alle Ansprüche bereinigt und verglichen sind“, so Kamrat. Es ist rechtlich jedoch nicht verpflichtend, bei Übergabe der Endabrechnung eine Unterschrift zu leisten. Die AK rät davon ab, etwas zu unterschreiben, ansonsten können später keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Kostenlose AK-Beratung
„Ferialarbeiter sind für die Zeit ihrer Beschäftigung AK-Mitglieder. Sie haben Anspruch auf unsere kostenlose Rechtsberatung und sollten sie im Zweifelsfall auch nutzen“, rät Kamrat. Telefonisch sind Experten unter 050/6906-1 erreichbar. Terminvereinbarungen für persönliche Gespräche unter: 050/69064412.
Praktikum oder Ferialjob?
Bei Pflichtpraktika gelten in Bezug auf die Entlohnung andere Grundsätze als bei anderen Ferialarbeitern: Pflichtpraktikanten werden als Lehrlinge eingestuft, ansonsten sind Kollektivvertragslöhne zu bezahlen. Grundsätzlich empfiehlt die AK, die Arbeitszeiten schriftlich aufzuzeichnen. „Sonst ist es im Konfliktfall schwierig, etwas nachzuweisen“, betont AK-Bezirksstellenleiter Martin Kamrat. Auch die Lohnabrechnung sollte man genau überprüfen: Neben dem Lohn muss eine Urlaubsersatzleistung gezahlt werden, wenn kein Urlaub genommen wurde. Zudem gibt es Anspruch auf ein Dienstzeugnis.
„Oft wird eine Unterschrift verlangt, mit der bestätigt wird, dass alle Ansprüche bereinigt und verglichen sind“, so Kamrat. Es ist rechtlich jedoch nicht verpflichtend, bei Übergabe der Endabrechnung eine Unterschrift zu leisten. Die AK rät davon ab, etwas zu unterschreiben, ansonsten können später keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Kostenlose AK-Beratung
„Ferialarbeiter sind für die Zeit ihrer Beschäftigung AK-Mitglieder. Sie haben Anspruch auf unsere kostenlose Rechtsberatung und sollten sie im Zweifelsfall auch nutzen“, rät Kamrat. Telefonisch sind Experten unter 050/6906-1 erreichbar. Terminvereinbarungen für persönliche Gespräche unter: 050/69064412.
Gegen Sommerende häufen sich in der Arbeiterkammer (AK) Gmunden die Anfragen der Ferialarbeiter. Die meisten betreffen Arbeitszeit und Entlohnung. Die AK rät, schon zu Beginn des Dienstverhältnisses auf bestimmte...
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