Samstag 20. April 2024
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Es wurde mir die Geldbörse mit Bankomat- und Kreditkarte gestohlen und nur wenige Minuten später wurde Geld am Bankomaten behoben. Wer haftet für den Schaden?
 
Für einen Schaden durch missbräuchliche Verwendung der Karten haften Sie grundsätzlich nicht, sofern Sie sich nicht fahrlässig verhalten und damit den Missbrauch erst möglich gemacht haben.

AK-Konsumentenberaterin Mag. Christine Ackerl
AK-Konsumentenberaterin Mag. Christine Ackerl
Sie sind verpflichtet die Karten sorgsam zu verwahren und den PIN-Code geheim zu halten. Haben Sie Ihre Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt, gibt es bei der Bankomat- und Kreditkarte eine beschränkte Haftung in Höhe von 150 Euro.   Kein Verschulden liegt vor, wenn zum Beispiel durch Manipulationen an Geldbehebungsautomaten Ihr Code ermittelt wurde und ein Duplikat Ihrer Karte erstellt wird. Um dieses Risiko einzuschränken haben die Banken mit 1.1.2015 das GeoControl System eingeführt. In einigen Ländern mit einem geringen Sicherheitssystem ist die Verwendung mit Karte und PIN erst nach Freischaltung durch die Bank möglich. Die Freischaltung kann auch während der Reise erfolgen.   Wurde Ihr PIN-Code z.B. bei einer Bezahlung mit der Karte an der Bankomatkasse ausgespäht und anschließend gestohlen und damit Geld behoben, so trifft Sie kein Verschulden, außer Sie haben den Diebstahl durch Ihr Verhalten erleichtert; zum Beispiel wenn die Tasche mit der Karte unbeaufsichtigt abgestellt wurde.   Grob fahrlässiges Verhalten ist zum Beispiel, wenn der PIN-Code notiert wurde und dieser gemeinsam mit der Karte gestohlen wurde oder wenn Sie den PIN-Code an jemanden weiter gegeben haben. In diesem Fall haften Sie für den gesamten Schaden. Durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes wurde entschieden, dass aber die grundsätzliche Notierung des PIN-Codes zulässig ist, sofern dieser an einem für Dritte gewöhnlich unzugänglichen Ort, sorgfältig verwahrt wird.   Der Schaden ist der Betrag, der bis zum Zeitpunkt Ihrer Meldung beim Sperrnotruf mit Hilfe der Karte behoben wird. Veranlassen Sie immer sofort die Sperre Ihrer Karten bei der Bank oder dem Sperrnotruf! Für die Sperre müssen Sie Ihre Kontonummer und Bankleitzahl bekannt geben. Kosten für die Sperre dürfen Ihnen nicht verrechnet werden.   Melden Sie den Verlust oder Diebstahl auch umgehend bei der Polizei!   Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at

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