Samstag 20. April 2024
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Der Postkasten quillt über! Was kann man gegen die Werbeflut unternehmen?

Während es vor allem für viele Personen immer mühseliger wird die anfallende Altpapiermenge zu entsorge,  „flattern“ immer mehr nicht adressierte Werbezusendungen und Prospekte in den Postkasten. Wer dann auch noch von einem Krankenhausaufenthalt, einer Kur oder einem Urlaub nach Hause kommt findet sich vor einem richtigen Altpapierberg und hat Mühe die „wichtige Post“ nicht zu übersehen.

AK-Konsumentenberater Mag. Robert Wurzinger
AK-Konsumentenberater Mag. Robert Wurzinger

Nicht adressierte Werbung kann durch Aufkleber „Ablegen von Werbematerial verboten“ verhindert werden!

Der Aufkleber kann gratis bei der Arbeiterkammer Oberösterreich angefordert werden (Tel. +43 50 6906 444). Es kann aber auch ein selbst gemachtes Schild angebracht werden. Wird dennoch Werbung abgelegt, kann mit einer Besitzstörungsklage gedroht und vorgegangen werden. Diese Klage ist auf Unterlassung künftiger Störungen gerichtet und muss innerhalb 30 Tagen beim Bezirksgericht eingebracht werden.

Gegen adressierte Werbung hilft eine Eintragung in die sogenannte „Robinsonliste“!

Senden Sie einfach ein Schreiben (Postkarte) an den Fachverband Werbung und Marktkommunikation, Wiedner Hauptstraße 57, 1040 Wien oder eine Nachricht per Fax (+43 5 90900 285) bzw. E-Mail (werbung@wko.at) in dem um Eintragung in die „Robinson-Liste“ ersucht wird. In weiterer Folge sollten die Adressdaten aus den Beständen von Adressverlagen und Direktwerbeunternehmen gelöscht werden.

Die Zustellung von Zeitungen mit einem Inseratenteil kann allerdings nicht verhindert werden. Diese können in Entsprechung der medienrechtlichen Veröffentlichungspflicht auch Anordnungen der Behörden für den Krisenfall bzw. gerichtliche Verlautbarungen enthalten.

Postberge im Urlaub verhindern!

Sofern keine Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde oder Bekannte währen einer Abwesenheit die Post aus dem Postfach entnehmen können wäre ein „Urlaubspostfach“ überlegenswert (Preise erfragen). Dabei wird Ihre Post einfach am Postamt aufbewahrt und kann dann von Ihnen abgeholt werden (auch eine kostenpflichtige Zustellung ist möglich). Das verhindert unnötige Postberge vor Ihrer Tür, was Einbrechern den Leerstand der Wohnung oder des Hauses signalisieren könnte.

Weitere Informationen und einen Musterbrief für die Eintragung in die „Robinsonliste“ finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.

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