Samstag 20. April 2024
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Gerade in der Weihnachtszeit möchten viele sich lang ersehnte Wünsche erfüllen. Teilzahlungsangebote klingen dabei sehr verlockend. Ist das Haushaltsbudget allerdings von vornherein schon knapp, können solche Angebote der Schritt in die Verschuldung sein.

AK-Konsumentenberaterin Mag. Ulrike Weiß, MBA
AK-Konsumentenberaterin Mag. Ulrike Weiß, MBA

Ob Elektrogroßmärkte, Möbelhäuser oder Versandhändler – beinahe alle Anbieter werben mit Ratenzahlungsangeboten. Bereits mit geringen monatlichen Beträgen scheint der Traum vom neuen Flat Screen oder neuen Möbeln realisierbar. Zinssätze in Höhe von bis zu 20 Prozent p.a. sind im Versandhandel üblich. Zu den Zinsen kommen noch Bearbeitungsgebühren und Kontoführungsgebühren dazu.

Rückzahlungsodyssee bei sehr geringen monatlichen Beträgen

Ist der monatliche Rückzahlungsbetrag sehr gering gewählt, werden oft nur die anfallenden Zinsen abgedeckt. Das Kapital bleibt gleich oder steigt sogar noch an, wenn die Raten bei sehr hohen Verzinsungen nicht mal die Zinsschuld tilgt. Achten Sie daher bereit bei Vertragsabschluss darauf, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass Sie auch Ihre Kapitalschuld tilgen.

Aussetzen der Rate kann teuer kommen

Richtig teuer wird es wenn Sie einmal eine Rate nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlen können oder Ihr Konto nicht genügend Deckung aufweist. Es fallen Überziehungszinsen, Mahnspesen, Betreibungskosten und Kosten für die Rücklastschrift mangels Kontodeckung an.

Es lohnt sich nicht für kurzfristigen Konsum Schulden zu machen

Ein scheinbar günstiges Schnäppchen kann durch die vielen Gebühren schnell zu einer massiven Rückzahlungsbelastung werden und eine Überschuldung auslösen oder bestehende Probleme noch verstärken. Der finanzielle Spielraum ist durch Konsumkredite eingeschränkt und im Notfall – z.B. für eine Autoreparatur - ist dann keine Überziehung mehr möglich. Es ist daher in jedem Fall wirtschaftlicher, zuerst zu sparen und dann zu kaufen.

Rücktrittsrecht auch bei Finanzierungsverträgen

Wenn Sie den Kreditvertrag gemeinsam mit dem finanzierten Kauf- oder Dienstleistungsvertrag gemeinsam im Geschäft unterzeichnet haben, haben sie gemäß dem Verbraucherkreditgesetz ein Rücktrittsrecht. Sie können 14 Tage ab Vertragsabschluss vom Kreditvertrag zurücktreten. Wenn Sie dieses Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, können Sie innerhalb von einer Woche auch von dem damit finanzierten Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zurücktreten.

Einen Musterbrief und weitere Informationen finden Sie unter www.ak-konsumenten.info.

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