Samstag 20. April 2024
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Aktuelle Reisekataloge, Frühbucherboni und das derzeitige Winterwetter lassen schon jetzt viele Konsumentinnen und Konsumenten an den nächsten Urlaub denken. Immer mehr Reisen werden online gebucht. Die Wahl eines seriösen Reiseportals und Veranstalters spart Geld und Nerven!

AK-Konsumentenberaterin Mag. Ulrike Weiß, MBA
AK-Konsumentenberaterin Mag. Ulrike Weiß, MBA

Kein Rücktrittsrecht bei Reisebuchungen im Fernabsatz

Bei einer Reisebuchung die telefonisch, per E-mail oder im Internet getätigt wurde, muss der Reisevertrag nicht unterschrieben werden und es besteht kein Recht auf Rücktritt. Umso wichtiger ist es, sich vor Buchung über die Eckdaten der Reise (Ziel, Datum, Hotelausstattung, usw.) im Klaren zu sein. Eine Änderung ist oft nicht bzw. nur gegen Kosten möglich. Buchen Sie daher nicht doppelt, wenn Fehler auftreten, sondern erkundigen Sie sich beim Veranstalter. Und lassen Sie sich nicht von „Schnäppchen“ zu überhasteten Vertragsabschlüssen locken.

Zwischen den Zeilen lesen

Leistungsbeschreibungen haben klar, vollständig und wahr zu sein. Dennoch sind die Beschreibungen der Reiseangebote in der Praxis oft sehr „blumig“ und lassen viel Interpretationsspielraum. „15 Minuten zum Strand“ kann zu Fuß oder mit dem Auto bedeuten. „Aufstrebender Ferienort“ klingt nach Neubauten und damit verbundenem Baulärm. Lesen Sie die Beschreibungen daher genau durch und hinterfragen Sie bestimmte Formulierungen. Fragen Sie nach, wenn Unklarheiten auftauchen und lassen Sie sich mündliche Zusagen schriftlich bestätigen.

Alle Unterlagen aufbewahren

Informieren Sie sich vorher genau über den Veranstalter und überprüfen Sie, ob dieser eine Insolvenzabsicherung hat. Damit sind Ihre geleisteten Zahlungen im Falle des Konkurses des Reiseveranstalters abgesichert.

Drucken Sie diese und sämtliche Seiten des Buchungsvorgangs aus oder speichern Sie entsprechende screen-shots ab. Bewahren Sie jedenfalls alle erhaltenen Buchungsunterlagen bis nach der Reise auf, damit Sie im Falle von Übermittlungsfehlern, Unstimmigkeiten oder Mängeln vor Ort Ihre Buchungsdetails belegen können.

Maximal 20 Prozent Anzahlung

Unmittelbar bei Buchung werden üblicherweise eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Anzahlung gefordert. Die Anzahlung darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Verlangt der Reiseveranstalter eine höhere Anzahlung, darf er diese erst 20 Tage vor Abreise verlangen. Die Restzahlung steht dem Reisveranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu.

Weitere Informationen rund ums Reisen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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