Dienstag 16. April 2024
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Die Liste möglicher Streitfälle, in denen Konsumenten/-innen ihre Rechte allenfalls auch vor Gericht durchsetzen müssen, ist lang: Verkehrsunfall mit strittiger Verschuldensfrage, Leistungsverweigerung durch die private Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Freizeitunfall, Mängel beim Gebrauchtwagenkauf, Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Streit ums Erbe usw. Um sich gegen das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abzusichern, können Konsumenten/-innen eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung sollen Sie nicht nur die Preise sondern vor allem die enthaltenen Leistungen vergleichen!

AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli
AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli

Der Kfz-Rechtsschutz stellt jedenfalls einen sinnvollen Schutz dar, da in diesem Bereich die häufigsten Rechtsschutz-Schadensfälle auftreten und das Kostenrisiko z.B. nach einem Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen und unklarer Verschuldensfrage besonders hoch sein kann.

Beim Privat-Rechtsschutz gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine wie z.B. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Erb- und Familienrechtssachen, Grundstückeigentum und Miete, Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Hier ist es wichtig, ein Produkt zu wählen, das dem persönlichen Rechtsschutzbedarf entspricht.

Entgegen mancher Produktbezeichnung wie z.B. „All-Inclusive“ oder „Komplett-Rechtsschutz“ gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die alle Risiken abdeckt. So sind die in der Praxis häufig vorkommenden Streitigkeiten rund um den Hausbau samt Planung und Finanzierung nach den üblichen Versicherungsbedingungen generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dasselbe gilt auch für Ehescheidungen. Einige Anbieter schließen auch Versicherungsstreitigkeiten gegen sich selbst aus. In diesem Fall ist es ratsam, die Rechtsschutz-Versicherung bei einer anderen Versicherung oder bei einer der drei auf Rechtsschutz spezialisierten Versicherungen (ARAG, D.A.S. oder Roland) abzuschließen. In neueren Verträgen ausgeschlossen sind meist auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Falschberatung bei der Geldanlage.

Vorsicht beim Versicherungswechsel: Durch die Einhaltung von Wartefristen – zwischen drei und 12 Monate - bei der neuen Versicherung oder durch begrenzte Nachhaftungsfristen bei der alten Versicherung entstehen Deckungslücken.

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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