Wenn der Urlaub nicht das hält, was er verspricht
Das Hotel ist eine Baustelle, das Zimmer schmutzig, das zugesagte Zimmer nicht verfügbar – oft kommt es am Urlaubsort zu unerfreulichen Überraschungen, die die Ferienstimmung trüben. Die AK-Konsumentenschützer geben Tipps, wie Sie tun können.
Wenn die Gegebenheiten am Urlaubsort nicht der Buchung entsprechen (z.B. anderes Hotelzimmer) oder andere Mängel, wie schmutziges Zimmer, Baustellenlärm, kaputte Klimaanlage oder Ähnliches auftreten, leiden Sie nicht still vor sich hin.
- Reklamieren Sie die aufgetretenen Mängel umgehend beim zuständigen Vertreter Ihres Reiseveranstalters und verlangen Sie eine Verbesserung vor Ort.
- Können die Mängel nicht behoben werden, lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Reiseveranstalter verwenden dafür meist ein Formular (sog. „Gästemeldung“), auf dem Sie alle Beanstandungen vermerken sollten, um eine nachträgliche Reklamation erfolgreich geltend zu machen. Auch wenn nach der derzeit geltenden Rechtslage eine fehlende Reklamation vor Ort die Gewährleistungsansprüche unberührt lässt, argumentieren Reiseveranstalter häufig damit, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mängel Abhilfe möglich gewesen wäre.
- Sammeln Sie Beweise (z.B. Fotos oder Videoaufnahmen, Zeugen), um die Mängel gut dokumentieren zu können.
Nach der Rückkehr vom Urlaub empfehlen wir Ihnen, die Reklamation schriftlich mit allen Beweisen an den Veranstalter zu richten und eine Reisepreisminderung zu fordern. Als Orientierungshilfe für die Geltendmachung von Reisemängeln dient die sogenannte Frankfurter Tabelle. Sie haben Anspruch auf Bargeld und müssen sich nicht mit Gutscheinen zufrieden geben.
Die Bearbeitungsdauer für Reisebeschwerden kann üblicherweise 4-6 Wochen betragen.
Die Frankfurter Tabelle sowie einen Musterbrief für eine Reisereklamation finden Sie auf unserer Homepage unter ooe.konsumentenschutz.at.
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