Private Haftpflichtversicherung für Radfahrer
Ich habe bei einem verschuldeten Fahrradunfall eine Person am Körper verletzt. Welche Versicherung zahlt die Ansprüche des Geschädigten?
Fahrradfahrer/-innen sollten über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Ansprüche eines Geschädigten aufgrund eines verschuldeten Fahrradunfalls können nämlich die Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung ist Teil einer Haushaltsversicherung, kann aber auch gesondert abgeschlossen werden.
Auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, raten wir jedenfalls, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie deckt – bis zur vereinbarten Versicherungssumme –Schadenersatzansprüche, die aufgrund eines von Ihnen verschuldeten Fahrradunfalls gegen Sie gestellt werden (wie Schmerzengeldansprüche, Heilungskosten etc.).
Wie sieht die Deckung bei „Elektrofahrrädern“ aus ?
Es gibt drei Kategorien: Pedelec, S-Pedelec und E-Scooter.
Die Pedelecs und E-Scooter sind in der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt, sofern sie eine Bauartgeschwindigkeit von max 25 km/h und eine Leistung von max 600 Watt haben. Im Ausland ist jedoch Vorsicht geboten. In Deutschland beispielsweise sind E-Scooter kennzeichnungspflichtig, weil sie als „Mofa“ bezeichnet werden. Sie fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.
Die S-Pedelecs hingegen gibt es mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Sie werden daher als Motorfahrräder eingestuft und müssen zugelassen werden. Diese S-Pedelecs mit über 600 Watt Leistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit sind demnach in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Tipp: Beim Kauf eines Elektrofahrrades nehmen sie umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und erkundigen Sie sich, ob das erworbene Modell in die Privathaftpflichtversicherung fällt oder ob eine spezielle „E-Bike-Versicherung“ notwendig ist.
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