Der Wiener Unternehmer Peter Zanoni führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit der Finanz. Gemäß Creditreform und AKV wurde wegen eines Gläubigerantrages das Konkursverfahren gegen das Unternehmen Montesino aufgrund eines Gläubigerantrages eröffnet.
Konkursanträge durch Finanz
Offenbar hat die Finanz noch für weitere drei Unternehmungen von Zanoni Konkursantrag gestellt, ein viertes ist in Verhandlung.
Die Finanz will 203 Millionen Euro einfordern, nachdem Zanoni die offenen Verfahren verloren hat. Im Gegenzug hat die Firmengruppe eine Staatshaftungsklage gegen den VwGH eingereicht. Zanoni hat schon in der Vergangenheit beim Verfassungsgerichtshof verloren, unter anderem in Vorarlberg, wo es um die Abgabe von 97,6 Millionen Euro ging. Zanoni betreibt über 13 Casinos. Die stetigen Steuerforderungen bedrohten das ganze Konzept der CCC. Mehr als zwanzig Jahre kämpfte Zanoni dagegen an, jetzt droht ihm per Jahresende das Aus für sämtliche Betriebe. Das Pokern ist dann nur noch mit Lizenz erlaubt. Im Gegensatz zu Pokergewinnen der Spieler, welche laut OnlineCasino.at steuerfrei sind, müssen Casinos ihre Gewinne versteuern.
Das Poker-Unternehmen unter Beobachtung
Wie es mit dem derzeitigen Turnier mit einer halben Million Euro Preisgeld weitergeht und welche Auswirkungen es hat, ist unklar.Peter Zanoni soll schon einmal an einem Insolvenzverfahren beteiligt gewesen sein.
Laut Firmeneintrag beschäftigt das Unternehmen 256 Mitarbeiter. Die Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2017 betrugen gemäß Firmenangaben über 130 Millionen Euro.
Negatives Eigenkapital
Die Unternehmung weist 2017 ein negatives Eigenkapital von 130.478.880 Euro aus, der Bilanzverlust beträgt 131,26 Millionen Euro. Als Aktiva werden 2,384 Millionen Euro angegeben, wovon 572.000 Euro Bankguthaben sind. Laut Aussagen der Creditreform beläuft sich die Quote des Eigenkapitals auf minus 5„472 Prozent.
Stellungnahme der Unternehmung
Die Geschäftsführung hat Stellung genommen und gibt an, dass es umstritten und gerichtlich noch nicht geklärt, sei, ob sie der geltenden Glücksspielabgabepflicht unterliegt. Die fünffache Abgabe der monatlichen Bruttoeinnahmen wird vorgeschrieben; 2017 lautete die Vorschrift rund 48,448 Millionen Euro. Das Unternehmen ist der Meinung, dass es dieser Glücksspielabgabe nicht unterliegt und hat deshalb eine Nullmeldung erstattet sowie einen Feststellungsbescheid beantragt.
Gerichtsverfahren
2017 waren sämtliche Verfahren noch offen. Die extrem hohen Abgaben resultieren daraus, dass die Grundlage der Bemessung für die Abgaben anstelle der Einnahmen der Gesellschaft die kompletten Spieleinsätze berechnet wurden und somit die Bemessung auf fremden Umsätzen basiert. Das Gewerbe biete eine reine Dienstleistung für Veranstaltungen von legalen Kartenspielen ohne Bank an.Zwischenzeitlich erkannte der Verwaltungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit von der bisherigen Rechtsprechung bei der Abgabe und der Gemeindevergnügungssteuer in Vorarlberg und hat deshalb die Rechtsprechung geändert.
Schadenersatzforderung
Die Klage auf Schadenersatz beläuft sich auf 321,738 Millionen Euro. Wird die rechtliche Ansicht des Unternehmens in den offenen Verfahren anerkannt und den Klagen stattgegeben, hätte die Gesellschaft stets eine positive Bilanz beim Eigenkapital aufgewiesen. Wenn das Unternehmen vor Gericht gewinnen, wäre die Gefährdung einer Insolvenz abgewendet.Experten sind der Ansicht, dass die Chancen durchaus vorhanden sind.