Wasserverschmutzung in Ohlsdorf: Prozess wurde vertagt
WELS/OHLSDORF. Am Montagvormittag, 24. Juli, begann vor dem Landesgericht Wels der Prozess gegen drei Angeklagte in der Affäre um die Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf. Nach einem halben Tag wurde auf September vertagt. Die Angeklagten werden dafür verantwortlich gemacht, dass gefährliche Abfälle aus einer Pflanzenschutzproduktion auf einer Baurestmassendeponie gelandet waren.
Das Landesgericht Wels vertagte den Prozess auf den 27. September. An diesem Tag sollen die zahlreichen Zeugen befragt werden. Am weiteren Termin 17. Oktober sollen der Sachverständige sein Gutachten erörtern und weitere Fachleute gehört werden.
Angeklagter befragt
Vor der Vertagung wurde noch der dritte Angeklagte befragt. Er ist der Vorgesetzte des zweiten, dieser war für die Kontrollen des auf die Baurestedeponie eingehenden Materials zuständig. Der Vorgesetzte stellte fest, er habe nur für die Abstimmung in kaufmännischen Belangen gesorgt. Für den abfallwirtschaftlichen Teil habe der Mitarbeiter die entsprechende Ausbildung gehabt.
Er sei von den Behörden in regelmäßigen Abständen kontrolliert worden. Er habe auch einen Stellvertreter gehabt. Die beiden hätten sich abgestimmt, damit jederzeit einer von ihnen im Dienst ist. Der Stellvertreter soll nun ebenfalls als Zeuge geladen werden.
„Modriger“ Geschmack des Wassers brachte den Fall ins Rollen
Ins Rollen geriet der Fall, als sich zu Beginn 2014 Bewohner in der Gemeinde über einen „erdigen“ und „modrigen“ Geschmack und Geruch beschwerten, wenn sie den Wasserhahn aufdrehten. Die Wasserversorgung der etwas mehr als 5.000 Einwohner zählenden Gemeinde wurde sofort auf einen anderen Brunnen umgestellt.
Bei der Ursachenforschung stellten die Behörden im Grundwasser eine chemische Verbindung in Kleinstspuren und unter der herkömmlichen Nachweisgrenze fest, die auf Pestizide hinwies. In Verdacht geriet eine Baurestmassendeponie an der Traun. Dort wurde die chemische Verbindung ebenfalls gefunden.
Einem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes vor, veranlasst zu haben, dass Abfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion in die Deponie gebracht werden.
Ihm droht eine Strafe bis zu drei Jahren Haft. Zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers stehen unter Verdacht, eine ausreichende Überwachung der gelieferten Abfälle unterlassen zu haben. Dadurch sei eine andauernde Verschlechterung des Bodens und des Grundwassers verursacht worden. Der Strafrahmen dafür: Bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.
„Wasser war gereinigt und unbedenklich“
Der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma erklärte vor Gericht, das Waschwasser aus der Pflanzenschutzproduktion sei behandelt worden. Sei es danach unbedenklich gewesen, sei es in den Kanal geleitet worden, wenn nicht, sei es thermisch entsorgt worden. Auf die Deponie seien auch Tunnelaushubmaterial sowie Schlamm aus der Kanalreinigung geliefert worden.
Es sei alles den Vorschriften entsprechend durchgeführt und dies auch durch die Behörden kontrolliert worden. Sein Verteidiger kritisierte, die Ermittlungen für das Strafverfahren seien nur in eine Richtung erfolgt und nicht auch andere Möglichkeiten des Tatherganges überprüft worden.
„Kontrolle nicht lückenlos“
Der zweite Angeklagte gestand ein, dass die Eingangskontrollen auf der Deponie nicht lückenlos erfolgt seien. Aber mit der Entsorgerfirma habe eine langjährige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung bestanden. Es seien den Mitarbeitern und auch den Kontrolleuren der Behörden nie Unregelmäßigkeiten aufgefallen.
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