Grieskirchner Anwalt bringt mit "Wir EMUs" Strafanzeige gegen nationales Impfgremium ein
GRIESKIRCHEN/Ö. Aufgrund von Beweismittelfälschung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit bringt die Plattform „Wir EMUs“ nun Strafanzeige gegen Bundesminister Wolfgang Mückstein und das nationale Impfgremium ein. Verschärfte Warnhinweise zu Herzmuskelentzündungen seien nicht aktualisiert worden.
Wolfgang Mückstein (Die Grünen) sowie das Nationale Impfgremium hatten die Aufgabe Impfpläne zu erstellen. Im Zuge ihrer Tätigkeit haben sie eine Broschüre im Zusammenhang mit Anwendungsempfehlungen für die COVID-19-Impfungen verfasst. Dies geht aus einer Pressemeldung des Firmenbündnisses hervor. In den Vorbemerkungen der Broschüre solle ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, dass diese Empfehlungen dem aktuellen Daten- und dem Wissensstand entsprechend stetig angepasst werden - dies wurde laut Bernhard Costa, dem Sprecher von „Wir EMUs - Zur Förderung der Gesellschaft und Wohlbefinden“, jedoch verabsäumt.
“Aktuelle Warnungen finden sich aber in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht wieder, womit das Gremium auch gegen die eigene Vorgaben der laufenden Weiterentwicklung der Impfempfehlungen für Österreich verstößt”, so Costa. Der Inhalt der Impfempfehlungsbroschüre suggeriert laut „Wir EMUs“, dass nur in sehr seltenen Fällen Myokarditis und Perikarditis auftreten. Dies könnte die Bevölkerung dazu veranlassen, das Risiko von Herzmuskel- und Herzbeutelschäden falsch einzuschätzen. “Derartige Urkunden sind die Basis für die Impfempfehlungen des Ministeriums beziehungsweise der Regierung, sowie die Basis für die monatelange, millionenschwere Werbekampagne für die Impfung und sind letztlich Ursache für den Tod und die schwere körperliche Schädigung von Probanden”, so Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwalt der Gruppe, der eine Kanzlei in Grieskirchen führt.
Daher zeigt die Plattform EMUs Mückstein und das gesamte nationale Impfgremium bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem wegen Beweismittelfälschung an. Geprüft werden soll auch, ob nicht auch Straftaten gegen Leib und Leben anzulasten sind.
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