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Geplantes Werk für Zitronensäure: Widerstand und Untergriffe

Leserartikel Stefan Hinterdorfer, 20.02.2018 19:00

Die Auseinandersetzung um den Bau eines Werkes zur Herstellung von Zitronensäure ging in die zweite Runde. Neben Information gibt es auch wieder Untergriffe.

So könnte das neue Werk aussehen. 
Foto: Jungbunzlauer
So könnte das neue Werk aussehen. Foto: Jungbunzlauer

Die Firma Jungbunzlauer evaluiert in Wörth ein Grundstück neben Schotterwerk und Müllverwertungsanlage. Das Unternehmen möchte dort ein Werk zur Herstellung von Zitronensäure errichten. Teile des Grundstückes müssen noch umgewidmet werden. Betroffen sind die Gemeinden Zelking-Matzleinsdorf und Leiben, in deren Gemeindegrenzen der mögliche Bauplatz liegt.

„Soziale“ Medien

In den sozialen Medien rüsten die Gegner des geplanten neuen Werkes auf: Die Grünen Emmersdorf fragen nach dem „Judaslohn“, einer Geldsumme für Verrat. Und weiter „ab welcher Höhe der Einnahmen für die Gemeinde diese dem Projekt zustimmt“. Der Bürgermeisterin von Leiben, Gerlinde Schwarz (SPÖ), wird vorgeworfen, „die Initiative ruhiggestellt“ zu haben. Darunter ist von „Gemeindediktatoren“ die Rede. Das ganze passiert nicht in einem versteckten Bereich des Internets, sondern in einer öffentlichen Facebook-Gruppe, die jedem Nutzer zugänglich ist.

„Hinterhältige Personen“

Insgesamt gefällt die Seite circa 130 Personen. In welchen Zusammenhang die Gemeindevertreter gerückt werden, liegt auf der Hand. Wird doch bei den „Rittern der Au“ im Zusammenhang mit der Info-Veranstaltung öffentlich über „Gesprächsversuche mit hinterhältigen Personen“ geschrieben. Warum es sich nur um Versuche handelt und warum diese Personen hinterhältig sein sollen, wird nicht geklärt. Auf der Seite dieser Bürgerbewegung wimmelt es nur so von Unterstellungen und unbelegten Anschuldigungen. Gleichzeitig wird aber von den Medien eine sachliche Diskussion und Fairness gefordert.

Medienverständnis

Diese kleine Gruppe von fundamentalen Gegnern des Bauprojektes beruft sich immer wieder auf eine Unterschriftenaktion, die bereits über 1500 Unterzeichner gefunden haben soll. Sieht man sich die über die Internet-Plattform „open-petition“ gesammelten Unterschriften an, ergibt sich ein differenzierteres Bild. Abgestimmt werden kann von überall auf der Welt. So finden sich dort überwiegend Einträge aus Österreich. Aber auch aus Deutschland, Belgien, Spanien und der Slowakei. Insgesamt stammten bis Redaktionsschluss 197 Unterschriften aus den Ortschaften Lehen und Leiben und 16 aus Matzleinsdorf. Aus Zelking finden sich elf Unterschriften. Gemeindeübergreifend kommen aus den vom möglichen Bauvorhaben betroffenen Gebieten Zelking-Matzleinsdorf und Leiben insgesamt 231 „Unterschriften“. Unterschreiben kann jeder, der einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse hat. Durch das Anklicken eines Kästchens auch anonym. Davon haben bis Redaktionsschluss 85 Unterzeichner der beiden Gemeinden Gebrauch gemacht. Mehrfachabstimmungen und das Erfinden von Namen sind ohne Probleme möglich. Eine Kontrollinstanz − wie etwa bei einem Volksbegehren − gibt es keine. Zählt man alle namentlichen und von den „Rittern der Au“ als handschriftlich eingetragenen Einträge zusammen, ergibt sich eine Zahl von 142 Personen, die sich als Gegner des Werkes deklarieren. Das entspricht circa fünf Prozent der Bevölkerung dieser beiden Gemeinden. Zum Vergleich: Das Frauenvolksbegehren wurde persönlich und am Gemeindeamt von 11,7 Prozent aller Wahlberechtigten unterzeichnet.

Verträglichkeitsprüfung

Während die „Ritter der Au“ gegen den Werksbau mobil machen, strebt Jungbunzlauer inzwischen ein Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren, kurz UVP, an. „Im UVP-Verfahren werden alle zutreffenden Gesetze in einem konzentrierten Verfahren angewandt und anschließend über eine Genehmigung entschieden“, erklärt Dragana Damjanovic, Universitätsassistentin an der Universität für Bodenkultur. Zuständig dafür ist aber nicht die Gemeinde, sondern die Landesregierung. Das Verfahren unterscheidet sich zum vereinfachten Verfahren, das laut eigenen Angaben vom Unternehmen angestrebt wird, unter anderem in folgenden Punkten: Im vereinfachten Verfahren haben Bürgerbewegungen keine Parteienstellung. Das heißt, dass begründete Einwände nicht behandelt werden müssen und es keine Berufungsmöglichkeit gibt. Einer konstruktiven Bürgerinitiative bliebe also nur eine Beteiligtenstellung mit Akteneinsicht. Im UVP-Vefahren ist auch ein Verschlechterungsverbot enthalten, das sich auf die Wasserqualität bezieht. Das zur Kühlung verwendete Donauwasser sollte also seine Qualität beibehalten.

Präsentation online

Die Informationsveranstaltung in Zelking war gut besucht. Es wurden viele Fragen gestellt und auch beantwortet. Für alle, die den Überblick verloren haben, hat die Gemeinde Leiben die verwendete Präsentation online gestellt. Ein „Judaslohn“ ist darauf nicht zu finden.

Update 22.02.2018 09:07: Die im Artikel beschriebene Facebook-Seite ist nicht mehr erreichbar.


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