Comeback der Wohnzimmertests – Land gibt Contact Tracing auf [update 24.1./17.15: Quarantäneregeln]
RIED. Um mit den stark steigenden Fallzahlen halbwegs Schritt halten zu können und die Testlabore zu entlasten, sind ab dieser Woche wieder die Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung (Wohnzimmertests) zugelassen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, lieferte das Land OÖ drei Millionen dieser Tests an die Gemeinden und Städte aus, wo sie – fünf Stück pro Haushalt – in den Gemeindeämtern abgeholt werden können.
Die Ergebnisse dieser Antigentests haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Die Anmeldung und die Anleitung zur Durchführung der Tests wird in gewohnter Weise über www.selbsttest.ooe.gv.at erfolgen und ist auch unter land-oberoesterreich.gv.at/corona-test zu erreichen.
Die Testplattform ist bereits online, damit all jene, die noch aus der letzten Testphase Wohnzimmertests zu Hause vorrätig haben, diese Tests samt der ausgegebenen QR-Codes verwenden können.
Die Antigentests sind nicht so exakt wie die PCR-Tests, ihr großer Vorteil ist aber, dass das Ergebnis schon nach wenigen Minuten vorliegt.
Contact Tracing eingestellt
Das Land OÖ hat das Contact Tracing praktisch eingestellt.
Positiv getestete Personen werden nur noch per SMS über das Testergebnis informiert, „um eine möglichst schnelle Informationsweitergabe sicherzustellen“, wie es vom Land heißt.
Gleichzeitig wird mit diesem SMS die behördliche Aufforderung erteilt, zuhause zu bleiben. Ebenfalls per SMS wird ein Link auf ein Erhebungsformular mit dem Ersuchen mitgeschickt, dieses vollständig auszufüllen. Im Anschluss erfolgt ehestmöglich der Erlass eines Absonderungsbescheides.
Die Kontaktpersonen von positiv Getesteten werden aktuell nicht mehr aktiv nachverfolgt.
Personen, die sich an die Abstandsregeln halten und FFP2-Masken tragen sowie dreifach geimpft sind, sind derzeit ohnehin bereits keine Kontaktpersonen im Sinne des Kontaktpersonennachverfolgungserlasses des Bundes. Dennoch sollten positiv Getestete auf jeden Fall alle ihre Kontaktpersonen informieren, damit diese eigenverantwortlich auf ihren Gesundheitszustand achten und sich als Kontaktperson entweder telefonisch über 1450 oder online über 1450.ooe.gv.at zu einem PCR-Test anmelden. Dort erhalten die Kontaktpersonen auch Informationen zum weiteren Vorgehen.
Die Eckpunkte der neuen Quarantäneregeln
Bei Symptomen soll man telefonisch die Gesundheitsberatung unter 1450 kontaktieren und sich bis zur Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsbehörde in Selbstisolation begeben. Es wird auch empfohlen, die Online-Möglichkeiten auf 1450.ooe.gv.at zu nutzen oder sich per E-Mail an die jeweilige Wohnsitz-Bezirkshauptmannschaft zu wenden (die E-Mail-Adresse findet sich auf der Homepage der BH).
Kontaktperson ist man bei mehr als 15 Minuten Aufenthalt mit weniger als zwei Metern Abstand zu einer positiv getesteten Person, bei Körperkontakt und direktem Kontakt mit Atemwegssekreten (durch Anhusten, Anniesen etc.), sowie bei Haushaltskontakten.
Keine Kontaktperson ist man, wenn beide korrekt FFP2-Masken getragen haben (Kinder bis 14 Mund-Nasen-Schutz); nach Kontakt mit positiv getestetem Gesundheits- oder Pflegepersonal, das die Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske) eingehalten hat; wenn man mindestens dreifach geimpft ist (fünf- bis 11-Jährige mit mindestens zwei Impfungen); Gesundheitspersonal bei korrektem Tragen von FFP2-Masken.
Die Quarantäne-Dauer beträgt für Infizierte unabhängig vom Impfstatus zehn Tage. Sie kann frühzeitig am Tag Fünf beendet werden, wenn man mindestens 48 Stunden (bei versorgungskritischem Schlüsselpersonal 24 Stunden) ohne Symptome ist und der PCR-Test negativ ist oder wenn ein CT-Wert über 30 vorliegt.
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