Grenzgänger müssen mit Corona weiterhin daheim bleiben
BEZIRK ROHRBACH. In Österreich ist mit 1. August die Isolationspflicht für Corona-Infizierte gefallen. Das hat Auswirkungen auf Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten.
Denn in Deutschland gilt nach wie vor grundsätzlich die Isolations- und Quarantänepflicht bei positivem PCR-Nachweis einer Infektion; soweit der Stand bei Redaktionsschluss. Dieser Isolations- und Quarantänepflicht kommen auch die Österreicher, die in Bayern arbeiten, nicht aus. Denn, so sagt das bayerische Landratsamt, Österreicher werden auf deutschem Staatsgebiet nicht anders behandelt, es werde der räumliche Geltungsbereich des deutschen Infektionsschutzgesetzes angewandt.
Das heißt: „Die Isolationspflicht bei positivem PCR-Testergebnis besteht für alle“, sagt ein Pressesprecher des Landratsamtes. Neu für viele Österreich dürfte sein, dass man sich mit einer Corona-Infektion nun aktiv krank melden muss. Bisher ging das per Absonderungsbescheid automatisch – mit dem Ende der Quarantäne fielen aber auch die entsprechenden Bescheide weg.
Dort krankenversichert, wo man arbeitet
Krankenversichert sind die Grenzgänger im Normalfall dort, wo sie arbeiten. Arbeitet also ein Rohrbacher in Bayern, ist er dort auch krankenversichert. Somit zahlt auch die bayerische Krankenversicherung das Krankengeld, das eventuell fällig wird, weil der Österreicher sich an das deutsche Recht halten muss und mit Corona nicht in die Arbeit darf.
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