Taufkirchner Bio-Landwirt erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landesverband für Ziegenzucht
TAUFKIRCHEN. Wolfgang Mayrhuber wollte sich 2016 beruflich verändern und mit einem eigenen Bio-Ziegenzucht-Betrieb den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Um bei der Anschaffung der Tiere auf Nummer sicherzugehen, wandte er sich an den Landesverband für Ziegenzucht und -haltung bei der OÖ Landwirtschaftskammer.
Heute, drei Jahre später, steht der Landwirt nach eigenen Angaben vor dem wirtschaftlichen Ruin. „Ich wollte wieder eigenständig arbeiten, meine Allrounder-Fähigkeiten am eigenen Betrieb einsetzen und vor allen Dingen wollte ich meinen Kindern zeigen, dass es wichtigeres gibt, als Handy und Tablet. Die beiden Buben sollten die Chance haben am Hof viel zu lernen und ich wollte ihnen zeigen, wie schön die Arbeit mit Tieren ist“, so der zweifache Familienvater.
Sachmängelrüge an den Verband
Gekommen ist allerdings alles etwas anders, als am 30. April 2016 die Tiere geliefert wurden. „Der visuelle Eindruck der Tiere ließ über den Gesundheitszustand nichts Gutes vermuten, bei einigen fehlten die Zuchtpapiere. Nach zehn Tagen habe ich dann die erste Sachmängelrüge an den Verband geschickt“, so Mayrhuber.
Verdacht auf Pseudotuberkulose
Ein Berufskollege hat sich schließlich die Ziegen angesehen und er war sich schnell sicher, dass sie mit Pseudotuberkulose infiziert sind. Noch am selben Abend hat die Veterinärärztin Blutproben genommen. „Ich habe als Neueinsteiger blind auf den Verband und die Landwirtschaftskammer vertraut. Aber von dort wird seither nur beschwichtigt, verharmlost oder gleich ganz geschwiegen“, so der Landwirt.
Zivilrechtlicher Prozess für Schadenersatz
Jetzt versucht Mayrhuber mit einem zivilrechtlichen Prozess gegen den Zuchtverband Schadenersatz zu erkämpfen. Zusätzlich wurde die Staatsanwaltschaft durch eine anonyme Anzeige eingeschaltet. Von den 110 Tieren stammen, laut Wolfgang Mayrhuber, einige aus einem Betrieb von welchem, laut Verordnung des Tiergesundheitsdienstes, gar keine Tiere in Umlauf gebracht werden dürfen. Bei seinem Versuch den Betrieb zu sanieren ließ er 30 Tiere töten. „Ich habe das dann aber abgebrochen, ich wollte nicht die ganze Herde verlieren. Die Krankheit ist hochinfektiöse und daher aus dem Stall so nicht wegzubekommen“, weiß Mayrhuber aus trauriger Erfahrung.
Enttäuscht und frustriert
Jetzt ist Wolfgang Mayrhuber einfach nur noch wütend und enttäuscht. „Es wurde mir eine Rückabwicklung des Geschäfts angeboten auf die Frage, wie ich dann weitermachen soll, bekam ich keine Antworten“, erzählt Mayrhuber weiter, dem es für seine Kinder leid tut, die natürlich die Sorgen der Eltern mitbekommen. „Die Lebensqualität meiner Familie hat sich drastisch verschlechtert, der finanzielle Schaden liegt im sechsstelligen Bereich und meine Frustration ist riesig.“
Großzügige Kulanzlösung angeboten
Der Verbandsobmann will die Vorwürfe so nicht stehen lassen: „Ich weiß zu 100 Prozent, dass keine kranken Tiere geliefert wurden. Es gibt Laborbefunde, die das belegen. Es wurde eine großzügige Kulanzlösung angeboten, es gab Gesprächsrunden und Lösungsvorschläge, die der Landwirt nicht nutzte. Ich bin der innersten Überzeugen mich und den Verband trifft keine Schuld. Das allerdings Handlungsbedarf herrscht, da die gesamte Branche bereits darunter leidet, ist klar, aber das geht nur gemeinsam und mit Absprache der Gremien. Es muss eine vernünftige sachliche Lösung gefunden werden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Auch andere Nutz- und Wildtiere haben diese Krankheit.“ Die angesprochene Verordnung gibt es laut Verbandsobmann nicht. Der Tiergesundheitsdienst ist ein privater Verein.
Präsidentin der OÖ Landwirtschaftskammer
Michaela Langer-Weninger, die Präsidentin der OÖ Landwirtschaftskammer meint dazu: „Die Landwirtschaftskammer hat kein Weisungsrecht gegenüber den eigenständigen Fachverbänden wir können keine Anordnungen geben. Es handelt sich hier um eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Verband und dem Landwirt. Wir haben aber sehr wohl versucht zu schlichten und Möglichkeiten für eine Lösung aufzuzeigen. Den Fall hätte man vor das Schiedsgericht bringen können, der Landwirt hat sich für eine Klage entschieden. Man wird sehen, ob nach den Erhebungen tatsächlich Anklage erhoben wird“.
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