Hitler-Haus: Ehemalige Besitzerin könnte 1,5 Millionen Euro erhalten
BRAUNAU/RIED. Lange war um die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau gestritten worden, jetzt hat die ehemalige Besitzerin in erster Instanz Recht bekommen und würde mit gut 1,5 Millionen Euro entschädigt werden. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Im Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau und der Republik Österreich hat das Landesgericht Ried ein Urteil gefällt. Bei der Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung wurde eine Summe von gut 1,5 Millionen Euro veranschlagt.
Die Antragsgegnerin, die Republik Österreich, beantragte eine Entschädigung von 310.000 Euro. Das Gericht ging bei seiner Urteilsverkündung im Wesentlichen davon aus, dass die Liegenschaft, unter Berücksichtigung, dass es sich um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt und dass für das Hauptgebäude seit vielen Jahren von der öffentlichen Hand ein relativ hoher monatlicher Nettomietzins bei gleichzeitiger Tragung sämtlicher Erhaltungskosten geleistet wurde, diesen höheren Wert aufweise. Außerdem wurde zur Grundlage hinzugezogen, dass zur Liegenschaft auch Garagen und Grundflächen gehören, die ebenfalls Miet- und Pachtzinseinnahmen erzielen. Der Verkehrswert von gut 1,5 Millionen Euro wurde zur Bemessung der Enteignungsentschädigung zugrunde gelegt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Rechtskräftig ist das Urteil des Rieder Landesgerichts aber noch nicht. Auch gegen die Enteignung selbst hat die ehemalige Eigentümerin Beschwerde eingereicht. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte diesbezüglich steht noch aus.