Gut zu wissen
Was ist der Mindestpreis, das Startgebot?
Jedes Produkt hat einen Mindestpreis (Startgebot). Der Mindestpreis der Tips-Online-Versteigerung beträgt 50% des Ladenpreises (inkl. aller Steuern) und ist das minimale Gebot, das gefordert wird, bevor Sie aktiv an der Auktion teilnehmen können.
Was ist ein Höchstgebot?
Das Höchstgebot ist Ihre Höchstgrenze, die Sie bereit sind für das gewünschte Produkt zu bezahlen. Dieses geheime Höchstgebot ist nicht zwingend der Preis, den Sie zahlen müssen, wenn Sie den Zuschlag auf den Artikel erhalten. Es kann sein, dass Sie weniger zahlen müssen, mehr jedoch nie. Allerdings ist es wichtig, sich genau zu überlegen was Ihr Höchstgebot ist, da Sie es im Nachhinein nicht mehr reduzieren können und Sie verpflichtet sind den ersteigerten Artikel zu bezahlen, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Es ist jedoch möglich Ihr geheimes Höchstgebot zu erhöhen, Sie können Ihr ursprüngliches mit einem neuen ersetzen.
Anfang und Ende der Versteigerung?
Das Ersteigern eines Produkts ist möglich, sobald es online gestellt wurde. Das Versteigerungsende ist beim jeweiligen Produkt ersichtlich (Sonntag 20 Uhr). Angebote können nur innerhalb dieser Frist abgegeben werden. Es gilt die Uhrzeit, die auf der Versteigerungswebsite angezeigt wird. Treten unerwartete technische Probleme auf, kann Tips die Versteigerung vorzeitig beenden.
Wer erhält den Zuschlag?
Ist die Versteigerung zu Ende erhält der Meistbieter den Zuschlag. Da in 1 Euro Schritten geboten wird, kauft der Meistbieter das Produkt in jedem Fall um nur 1 Euro mehr als der zweithöchste Bieter geboten hat.
Beispiel:
1. Bieter A. will maximal 800 Euro für das Produkt zahlen. Somit hinterlegt er 800 Euro als sein geheimes Höchstgebot.
2. Da der Ladenverkaufspreis dieses Produktes 1.000 Euro ist, ergibt das einen Mindestpreis von 500 Euro. Das geheime Höchstgebot von Bieter A. übersteigt somit den Mindestpreis, daher bietet die Bietersoftwarestellvertretend für Bieter A. 501 Euro. Somit liegt Bieter A. bei der Versteigerung in führung.
3. Nun kommt Bieter B. hinzu. Bieter B setzt für das Produkt ein geheimes Höchstgebot von 700 Euro.
4. Bieter A. ist mit 800 Euro Höchstgebot noch immer vor Bieter B. Nun wird allerdings ein neues Gebot platziert: Bieter A. liegt mit 701 Euro in Führung.
5. Bieter C. setzt schließlich 950 Euro für das Produkt und hat das höchste Gebot erreicht. Die Bietersoftware gibt für Bieter C. 801 Euro ab. Nun können sich Bieter A. und B. entscheiden ein höheres Höchstgebot abzugeben oder aus dem Bietprozess auszuscheiden.
6. Bietet niemand mehr mit, erhält Bieter C. den Zuschlag für das Produkt. Er kauft das Produkt um 801 Euro anstelle von 1.000 Euro Ladenverkaufspreis.
Wie funktioniert die Zahlung & Abholung des ersteigerten Produktes?
Ist die Versteigerung eines Produktes abgeschlossen, wird der Höchstbieter von Tips innerhalb von drei Tagen kontaktiert und erhält eine elektronische Rechnung. Sofern der Mindestpreis erreicht/überboten wurde behält sich Tips bei hochpreisigen Produkten – insbesondere bei Motorfahrzeugen – vor, den jeweiligen Höchstbieter bereits während der noch laufenden Auktion zu kontaktieren, um von diesem allfällige Sicherheiten (z.B. Bankgarantie etc.) einzuholen, Abweichungen hinsichtlich der Zahlungs- bzw. Abwicklungsmodalitäten zu besprechen oder ähnliches. Kommt der jeweilige Höchstbieter den damit einher gehenden Erfordernissen nicht unverzüglich nach, so behält sich Tips das Recht vor, den jeweiligen Höchstbieter zu disqualifizieren (s. oben) und von der weiteren Teilnahme an der Auktion auszuschließen.
Es ist Sache des Unternehmens und des Höchstbieters, der den vom Unternehmen angebotenen Artikel/Dienstleistung erwirbt, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen (auch Gebühren) zur ordnungsgemäßen Verwendung des erworbenen Artikels/Dienstleistung zu kümmern.
Der Höchstbieter ist verpflichtet innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung durch Tips die Zahlung zu leisten. Wird der Betrag innerhalb dieses Zeitrahmens nicht eingezahlt, hat Tips das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Nachdem der Höchstbieter das Entgelt an Tips geleistet hat, erhält er von Tips ein Bestätigungszertifikat. Mit diesem Zertifikat und mit dem Vorweisen eines Lichtbildausweises kann sich der Höchstbieter das ersteigerte Produkt beim Händler zu den Öffnungszeiten abholen.
Der Höchstbieter ist darüber informiert, dass seine Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) für die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts bei erteiltem Zuschlag von Tips an den Händler weitergegeben werden dürfen. Es ist Sache des Händlers und des Höchstbieters, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen (auch Gebühren) zur ordnungsgemäßen Verwendung des erworbenen Produktes zu kümmern.
Diese Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Tips und den Bietern. Sie enthalten auch Regelungen über das im Fall eines Zuschlags zwischen dem Bieter und dem Unternehmen zustande kommende Rechtsverhältnis neben den sonstigen für die Angebote der Unternehmen zur Geltung kommenden Kauf- und Lieferbedingungen. Die mit der Teilnahme des Bieters an der Online-Versteigerung verbundenen Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht.