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Bürgerinitiative fordert Aufklärung zur neuen Umfahrung Haid

Marlis Schlatte, 03.11.2021 11:01

ANSFELDEN. Seit dem 28. Oktober wird die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung der Umfahrung Haid weitergeführt. Dazu können bis 10. Dezember Stellungnahmen, Einwände oder Verbesserungsvorschläge von Anrainern und Bürgerinitiativen eingereicht werden. Dass auf der Homepage der Stadtgemeinde Ansfelden dazu nichts zu lesen ist, wird von der „Bürger- und Bürgerinneninitiative B139Neu/Maßnahmenpaket Haid“ stark kritisiert.

Die Bürgerinitiative sieht in der Umfahrung Haid B139 Neu eine erhöhte Belastung durch den Verkehr für die Bewohner Ansfeldens. (Foto: Volker Weihbold)

Denn einer solchen Bürgerinitiative beziehungsweise den einzelnen Bürgern wird per UVP-Gesetz ein hoher Stellenwert an Bürgerbeteiligungsrechten eingeräumt. Bereits im April 2020 wurde das UVP-Verfahren von der ASFINAG, dem Land Oberösterreich und der Stadtgemeinde Ansfelden beantragt und ebenfalls alle Expertisen und Plandarstellungen zum Bauvolumen, Verkehrsaufkommen, Naturraum und Raumplanung vorgelegt. Die erste Vorprüfung durch die Umweltrechtsabteilung ergab einen hohen Nachbesserungsbedarf, dem die Verantwortlichen des Projekts zum Großteil nachkamen. Eine vier- bis sechsspurige Umfahrungsstraße soll entlang der neuen Trasse auch ein großes Betriebsbaugebiet ermöglichen.

Die Bürgerinitiative kritisiert die neuen Umfahrungspläne, die zusätzlich zur A1, A7 und A25 eine hohe Verkehrsfrequenz für Ansfelden bedeuten würde und fordert den noch amtierenden Bürgermeister Manfred Baumberger sowie den designierten Bürgermeister Christian Partoll auf, folgende Punkte auf der Homepage der Stadtgemeinde zu veröffentlichen:

  • Zum einen soll der gesamte Text der Kundmachung der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht zum UVP-Verfahren B139Neu auf der Stadt-Homepage veröffentlicht werden.
  • Außerdem fordert die Initiative die Bürger der Stadtgemeinde gesondert auf ihre Rechte im UVP-Verfahren hinzuweisen.
  • Als dritten Punkt wird gefordert, dass jene Bürger schriftlich kontaktiert werden, die durch das neue Straßenbauwerk und den damit folgenden Lärmemissionen besonders betroffen sind und „zu passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzfenster und –Türen, oder Schlafzimmerentlüftung genötigt werden“.


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