Eintragungswoche für drei Volksbegehren startet am 18. Jänner
OÖ/NÖ. Drei neue Volksbegehren können von der Bevölkerung unterstützt werden: Die Volksbegehren „Tierschutzvolksbegehren“, „Für Impf-Freiheit“ und „Ethik für alle“ können im Eintragungszeitraum 18. bis 25. Jänner 2021 unterschrieben werden – im Gemeindeamt oder per Handysignatur.
Die Initiative „Für Impf-Freiheit“ hat die aktuelle Corona-Pandemie zum Anlass. Die Initiatoren rund um den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten und Christen-Politiker Rudolf Gehring will eine Diskriminierung von Personen, die sich nicht impfen lassen, unterbinden.
Der Wortlaut des Begehrens:
„Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.“
Ethik-Unterricht nicht nur als Alternative
Das Volksbegehren „Ethik für ALLE„, wird von Eytan Reif von der Initiative „Religion ist Privatsache“ getragen. Es geht darum, das neue Fach Ethik nicht nur als Alternative zum konfessionellen Unterricht anzubieten.
Der Wortlaut:
„Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2) SchOG, Art14(5a) B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe. Ferner fordern wir:
- Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation für EthiklehrerInnen
- Unvereinbarkeitsregeln für Ethik- und zugleich ReligionslehrerInnen
- Ein Ethikfachinspektorat“
„Tierleid beenden“
Das Begehren für den Tierschutz, eingebracht unter anderem vom ehemaligen Liste Pilz-Politiker Sebastian Bohrn Mena, setzt sich unter anderem für eine tiergerechte Landwirtschaft ein.
Das „Tierschutzvolksbegehren“ hat folgenden Wortlaut:
„Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf die Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.“
Per Handysignatur oder am Gemeindeamt unterzeichnen
Personen, die diese Volksbegehren unterzeichnen möchten, können dies vor Ort in jedem Gemeindeamt tun, oder auch online mittels Handy-Signatur.
Ist ein Besuch eines Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums unmöglich, kann der Unterzeichner auf Wunsch von einer „mobilen Eintragungsbehörde“ besucht werden.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, die getätigte Unterstützungserklärung gilt bereits als Eintragung.
Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns gibt es keine Hindernisse: Die Unterzeichnung eines Volksbegehrens gilt als Ausnahmegrund, den privaten Wohnbereich zu verlassen.
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