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Jahresbilanz der OÖ Preisaufsicht zeigt zehn Prozent Beanstandungen

Tips LogoKarin Seyringer, 17.02.2026 16:53

OÖ/LINZ. Mehr als 2.300 Kontrollen, über 240 Verstöße und neue Herausforderungen durch digitale Preisschilder und Shrinkflation: Die oö. Preisaufsicht hat ihre Jahresbilanz präsentiert. 

Landesrat Stefan Kaineder und Christian Hammermüller präsentierten die Jahresbilanz der oö. Preisaufsicht. (Foto: Land OÖ/Charlotte Guggenberger)

Konsumenten sehen sich beim täglichen Einkauf mit einer Vielzahl an Informationen konfrontiert – Aktionspreise, Rabatte, Grundpreise, Online-Angebote oder digitale Preisschilder. Umso wichtiger sind klare und korrekte Preisangaben.

242 Verstöße festgestellt

Im Jahr 2025 führten die oberösterreichischen Preisauszeichnungsorgane 2.366 Kontrollen durch. Dabei wurden 242 Verstöße – 120 Beratungen und 122 Berichte - festgestellt. Die Beanstandungsquote lag bei 10,23 Prozent. Besonders im Lebensmittelhandel wurde genau hingesehen: 364 Kontrollen führten zu 103 Verstößen, häufig im Zusammenhang mit Rabattaktionen.

„Kontrolle ist kein Misstrauen gegenüber der Wirtschaft, sondern ein Beitrag zu Fairness für alle. Unsere Devise lautet: beraten, wo möglich – einschreiten, wo notwendig“, so Landesrat Stefan Kaineder.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet wurden von 2021 bis 2025 insgesamt 9.650 Kontrollen durchgeführt. Die durchschnittliche Beanstandungsquote liegt bei rund zehn Prozent.

Digitale Preisschilder und dynamische Preise

Eine wachsende Rolle spielen elektronische Preisauszeichnungssysteme. Sie ermöglichen rasche Preisänderungen und eröffnen neue technische Möglichkeiten – etwa dynamische Preise, die sich an Nachfrage oder anderen Faktoren orientieren.

Damit verbunden sind jedoch auch neue Kontrollaufgaben. Kaineder warnt:„Digitale Preisschilder dürfen nicht zu analogen Überraschungen an der Kassa führen. Technologischer Fortschritt darf niemals zulasten der Preisklarheit gehen, es muss klare Spielregeln geben“.

So laufen Kontrollen in der Praxis ab

Das Land OÖ verfügt über zwei speziell geschulte Preisauszeichnungsorgane, unterstützt von einer Juristin. Die Kontrollen der Preisaufsicht erfolgen für alle Bezirkshauptmannschaften, seit 2018 auch für die Statutarstädte Wels und Steyr. Kontrolliert wird unangemeldet, jedoch nicht anonym.

Christian Hammermüller, Gruppenleiter des Wirtschaftsrechts beim Land OÖ, erklärt den Ablauf: „Vor einer Preisauszeichnungskontrolle planen wir die Route, das wird bezirksweise gemacht, und wir schauen, welche Betriebe es in den jeweiligen Branchen in dem Bezirk oder auf der Route gibt, damit wir nicht zu viele leere Kilometer machen. Wir prüfen zwar unangemeldet, aber nicht anonym, das heißt, wir verlangen die Filialleitung und stellen uns als Preisauszeichnungsorgane des Landes vor. Bei der Kontrolle wird geschaut, ob die Preisauszeichnung allgemein korrekt ist, also ob die Preisauszeichnung vollständig und korrekt ist, ob die Grundpreisauszeichnung passt, bei Getränken wird geschaut, ob das Pfand ausgezeichnet ist“.

Geprüft werden unter anderem Rabattaktionen, der „niedrigste 30-Tage-Preis“ sowie die Übereinstimmung zwischen Regalpreis und Kassabon.

„Die ausgewählten Artikel und auch das Preisschild werden immer sofort fotografiert, weil es in der Vergangenheit vorgekommen ist, dass wir über die Überwachungskameras im Geschäft verfolgt wurden, welches Produkt ausgewählt wurde und dann hinter uns die Preisschilder ausgetauscht wurden. Es erfolgt dann ein Testkauf, bei dem überprüft wird, ob der ausgezeichnete Preis mit dem Preis am Kassabon übereinstimmt.“

Kampf gegen Shrinkflation

Seit 2008 erhebt das Land mit dem Oö. Preisradar wöchentlich die Preise von 17 ausgewählten Lebensmitteln in acht großen Supermarktketten.

Ziel ist nicht der direkte Kettenvergleich, sondern die transparente Darstellung von Preisentwicklungen innerhalb der einzelnen Märkte.

Zudem wird die gesetzliche Maßnahme gegen sogenannte Shrinkflation – also versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Packungsgrößen – ausdrücklich begrüßt.

Kaineder: „Es braucht klare Regeln, damit versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Packungsgrößen nicht unbemerkt bleiben. Wer Füllmengen reduziert, muss das klar und gut sichtbar kennzeichnen. Alles andere untergräbt Vertrauen. Durch das ‚Anti-Mogelpackungs-Gesetz‘ müssen Händler entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von ‚Shrinkflation‘ betroffen ist.“


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