Geschäfte schließen ab 11. November schon um 19 Uhr
WIEN/OÖ/NÖ. Der Handel schließt ab Mittwoch, 11. November, schon um 19 Uhr die Türen. Das ist in einer Novelle zur Covid-19-Schutzverordnung erlassen, die heute vom Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde. Ausgenommen sind Tankstellen, Automaten, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen und Dienstleistungen.
Durch diese Einschränkung der Öffnungszeiten soll gewährleistet werden, dass Einkäufe rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung um 20 Uhr erfolgen. Damit haben Kunden und Mitarbeiter genügend Zeit, ihren privaten Wohnbereich rechtzeitig zu erreichen. Diese Verordnung habe daher zum Ziel, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen und damit eine weitere Reduktion aller nicht notwendigen sozialen Kontakte zu erreichen, teilt das Gesundheitsministerium mit. „Diese Nachschärfung der schon bestehenden Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 ist angesichts weiterhin stark steigender Fallzahlen notwendig geworden“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober.
Unterscheidung zwischen Handel- und Dienstleistung
Nicht betroffen von der 19-Uhr Schließung sind Dienstleistungsbetriebe - „Dienstleistungsbetriebe arbeiten fast ausschließlich mit Terminvereinbarung und können Kundenströme genau steuern. Dadurch sind dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend“, so die Erklärung.
Im Handel hingegen könne die Kundenfrequenz schlechter gezielt gesteuert werden. Somit sei es für diese Branche nicht ungewöhnlich, dass eine Vielzahl an Kunden auch noch kurz vor Ladenschluss die Betriebsstätte betritt. Aufgrund der schlechter steuerbaren Kundenströme und Kundenfrequenz könne – im Gegensatz zu Dienstleistungsunternehmen – auch mit den Nachbereitungsarbeiten in der Regel erst begonnen werden, wenn der letzte Kunde die Betriebsstätte verlassen hat.
Ausgenommen von der Regelungen sind auch Tankstellen, Automaten und Verkaufsflächen in Bahnhöfen und Flughäfen (von nicht mehr als jeweils 80 Quadratmetern Verkaufsfläche).
Gewerkschaft und Wirtschaftskammer erfreut
Begrüßt wird die neue Regelung von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer. „Die Regelung wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen in der Praxis erleichtern und ist somit ganz im Sinne der Bemühungen der Bundesregierung, den Anstieg der Infektionszahlen zurückzudrängen“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ.
„Mit dieser Lösung ist nun sichergestellt, dass sowohl Angestellte als auch Kunden rechtzeitig und ohne Hast nach Hause kommen können. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Dadurch können die Belastungen der Beschäftigten im Handel in dieser besonderen Situation minimiert werden“, so auch Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp.
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