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ALTENBERG. Aufgrund der Novelle des Zustellgesetzes ergeben sich für alle registrierten Nutzer eines elektronischen Zustelldienstes Änderungen. 

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Die Abholung der eingegangenen elektronischen Nachrichten von Behörden ist seit 1. Dezember nur noch im elektronischen Postfach „MeinPostkorb“ und nicht mehr beim Zustelldienst möglich.

Nachrichten werden maximal zehn Wochen aufbewahrt

„MeinPostkorb“ steht für Unternehmen bereits jetzt im angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals (usp.gv.at) zur Verfügung. Nun werden alle in „MeinPostkorb“ eingetroffenen Zustellungen maximal zehn Wochen aufbewahrt und dann aus „MeinPostkorb“ automatisch gelöscht. Weitere Informationen unter: www.altenberg.at/Die_neue_eZustellung


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