Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

ST. PÖLTEN/AMSTETTEN. Am Dienstag ist ein 40-Jähriger in St. Pölten nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der deutsche Staatsbürger soll im Mai 2019 in Greinsfurth eine 52-jährige Oberösterreicherin getötet haben.

Lebenslange Haft für 40-Jährigen Foto: Erwin Wodicka
Lebenslange Haft für 40-Jährigen Foto: Erwin Wodicka

Im Zentrum des Prozesses am Landesgericht St. Pölten standen die Fragen nach Mord und schwerem Raub – sie wurden beide von den acht Geschworenen einstimmig bejaht.

Angeklagter „besonders heimtückisch“ vorgegangen

Bezüglich Strafbemessung erklärte die vorsitzende Richterin, dass aus „spezial- und generalpräventiven Gründen kein Weg an einer lebenslangen Freiheitsstrafe vorbeigeführt hat“. Der Angeklagte sei „besonders heimtückisch“ vorgegangen und habe „das Opfer bestialisch ermordet“. Als mildernd wurde der bis zum Tag der Tat ordentliche Lebenswandel bewertet.

Verteidigung: Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung

Staatsanwalt Leopold Bien verzichtete auf Rechtsmittel. Verteidiger Michael Dohr meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

Zur Tat

Die Bluttat hat sich am 28. Mai des Vorjahres ereignet. Die Leiche der 52-jährigen Oberösterreicherin war in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City in Greinsfurth gefunden worden. Zwei Monate später wurde der Beschuldigte festgenommen. Zum einen wurde das Handy des Opfers bei ihm sichergestellt. Zum anderen wurden an der Kleidung und am Körper des Opfers den Mann belastende DNA-Spuren gefunden.

Motiv weiter unklar

Das mögliche Motiv für die Bluttat wurde auch im Prozessverlauf nicht zu Tage gebracht. Dass der zuletzt arbeitslose deutsche Staatsbürger finanziell in Bedrängnis war und deshalb kleinere Betrügereien durchgeführt haben soll, verneinte dieser – er sei „nicht in Geldnot gewesen“.

Quelle: noe.orf.at


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden