Inzestfall: Josef F. kommt möglicherweise in den Normalvollzug
WIEN/KREMS/AMSTETTEN. Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems wird der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.
Probezeit von zehn Jahren
Ein Drei-Richter-Senat hatte die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren ausgesprochen - verbunden mit Weisungen wie etwa „psychiatrische Kontrollen“. Die Entscheidung basierte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten von Ende März. Derzeit befindet sich Josef F. weiterhin im Maßnahmenvollzug. Dies bleibe laut Schuster auch bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses so.
Landesgericht Krems überprüft regelmäßig
Der mittlerweile 87-jährige Josef F. hat inzwischen seinen Namen geändert. Er wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.
Psychiatrisches Gutachten
Bereits Ende September 2021 war in Krems ein Beschluss auf Entlassung von Josef F. aus der Maßnahme und Verlegung in den „Normalvollzug“, wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen sollte, gefällt worden. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe.
Ergänzungsgutachten
Die Staatsanwaltschaft Krems erhob auch damals Rechtsmittel, die Causa wanderte zum OLG. Dort wurde die Entscheidung des Landesgerichts aufgehoben, die Akten wurden im November 2021 nach Krems retourniert. Das OLG habe die Begründung als „zu wenig umfangreich empfunden“ und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine „breitere Auseinandersetzung“ mit der Entwicklung von Josef F. angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben.
Bedingte Entlassung möglicherweise 2023
Zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden