Corona: Lage im Landesklinikum Amstetten
AMSTETTEN. In Niederösterreichs Landeskliniken werden Mitarbeiter, die CoV-positiv, aber symptomlos sind, eingesetzt. Für sie gilt nur die Maskenpflicht. Tips hat im Klinikum Amstetten nachgefragt.

„Asymptomatische Mitarbeiter der NÖ Kliniken, die positiv auf SARS-COV-2 getestet wurden, dürfen ihre Arbeit antreten, wenn sie gewisse hygienische Auflagen erfüllen. Das heißt, sie müssen in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen ist, durchgängig Maske tragen. Auch im Freien ist dies notwendig, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. In Bereichen mit immunsupprimierten Patienten wie zum Beispiel in der Onkologie, im Umgang mit Transplantierten, auf Intensivstationen, aber auch auf der Neonatologie dürfen diese Mitarbeiter nicht eingesetzt werden; in diesem Fall sind andere Einsatzmöglichkeiten zu suchen“, heißt es von Seiten des Amstettner Landesklinikums. Symptomatische Mitarbeiter dürfen, solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, den Dienst nicht antreten.
Ausnahmen für Besucher
Für Besucher, die verkehrsbeschränkt sind, gilt laut Landesklinikum Amstetten ein Betretungsverbot. Hier gibt es folgende Ausnahmen: Besucher im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen; Personen zur Begleitung Minderjähriger; Begleitpersonen im Fall einer Entbindung. Innerhalb der Krankenanstalten ist das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske ohne Ausatemventil verpflichtend.
„Besondere Auflagen“
„Natürlich ist die Verordnung des Bundes auch in den Kliniken Niederösterreichs umzusetzen. Da dies jedoch besonders schutzwürdige Bereiche sind, gelten hier besondere Auflagen. Immerhin macht es einen Unterschied, ob Personen zum Beispiel in der Buchhaltung oder in einem sensiblen medizinischen Bereich tätig sind“, heißt es seitens des Landesklinikums Amstetten.


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