Welt-Down-Syndrom-Tag: Benefizgottesdienst in der Stiftskirche Seitenstetten
SEITENSTETTEN. Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages wird am 3. März in der Stiftskirche Seitenstetten ein festlicher Gottesdienst mit Weihbischof Anton Leichtfried gefeiert. Gespendet werden kann für das Wohnheim der Lebenshilfe Haag.

Ungefähr 9.000 Menschen leben in Österreich mit Trisomie 21. „Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll, es gibt nicht wirklich eine Norm. Im Prinzip ist selbstbestimmtes Leben möglich, Barrieren haben nur wir im Kopf!“, ist die mit ihrem Tobias betroffene Mutter Maria Schirghuber aus Wolfsbach überzeugt.
Selbstlose Eigeninitiative
Schirghuber ist es, die am 3. März um 10 Uhr in der Stiftskirche Seitenstetten zum vierten Mal diesen Benefizgottesdienst organisiert, für den sie als Hauptzelebranten Weihbischof Anton Leichtfried gewinnen konnte.
Der ehemalige Abt Berthold Heigl und Prior Laurentius Resch sind die Konzelebranten, diese Messe werden auch Sissy und Erwin Pröll besuchen. Ein Ensemble des Musikvereins Wolfsbach unter der Leitung von Daniela Schirghuber wird die Feier musikalisch umrahmen.
Anschließend wird in den Benediktussaal zu Kaffee und Kuchen geladen.
Spenden für Wohnheim der Lebenshilfe Haag
Der gesamte Erlös an Geldmitteln mitsamt der Kollekte wird als Sachspende an das Wohnheim der Lebenshilfe Haag gegeben.
„Ich engagiere mich für die Down-Syndrom-Kinder, weil ich damit für die Gesellschaft Aufklärungsarbeit leisten sowie Vorurteile, Unsicherheiten und Berührungsängste abbauen möchte“, betont Schirghuber und ergänzt: „Die Betroffenen beweisen Talente, sie zeigen Gefühle und strahlen meist vor purer Lebensfreude! Ihren Stärken will ich Ausdruck verleihen!“
Unterstützung gibt Kraft
Regelmäßig können sich die Eltern von Down-Syndrom-Kindern in der Selbsthilfegruppe „Sonnenkinder“ in Linz stärken. „Würde- und verständnisvoller Umgang wird bei derlei Veranstaltungen und Begegnungen wie in Seitenstetten spür- und erlebbar. All das sollte unbedingt immer wieder einmal entsprechend in den Blickpunkt gerückt werden! Freilich gilt es auch einen Appell an die Politik zu richten, wenn es um Möglichkeiten der Integration oder Arbeitsplätze und Bezahlung statt eines Taschengeldes geht. Die Werkstätten bieten rechtlich keine Arbeitsplätze, sondern sind eine Therapieform; es gibt folglich weder einen Arbeitsvertrag noch eine Sozialversicherung“, so Schirghuber.


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