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Josef F.: Keine Einsprüche gegen Verlegung in Normalvollzug
NÖ/AMSTETTEN. Der nach Bekanntwerden des Inzestfalles von Amstetten 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. wird aus dem Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug entlassen. Die Staatsanwaltschaft wird keine Beschwerde einbringen. Somit wird die Entscheidung eines Dreiersenats rechtskräftig.

Der Beschluss des Dreirichterinnensenats, dem die öffentliche Anhörung von Josef F. am 30. April zugrunde liegt, sieht eine Probezeit von zehn Jahren vor. Derzeit befindet sich Josef F. noch im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein.


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