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Brief an Gemeinderat "Flächenwidmungen im Siedlungsgebiet-Heide und in der Forstheide-Kematen"

Karin Novak, 14.10.2021 11:17

KEMATEN/YBBS. „Bei der Gemeinderatssitzung am 23.9.2021 wurde offenbar“, so Johann Schlöglhofer, „dass über die historische Entwicklung der Flächenwidmung im ehemaligen und im Jahr 2005 aufgelösten Landschaftsschutzgebiet westlich der B121, i. B. im Bereich des Siedlungsgebiets-Heide, gravierende Auffassungsunterschiede zwischen Ihnen und der Opposition bestehen.“ 

Den Anrainern in der Heide geht es um Renaturierung der Forstheide. Foto: Karin Novak
Den Anrainern in der Heide geht es um Renaturierung der Forstheide. Foto: Karin Novak

Davon konnten sich die anwesenden Bürger, aber auch die anwesenden Gemeinderäte selbst, ein eindrucksvolles Bild machen.

Warum ist das für die Bevölkerung so wichtig?

Die Firma „BIO-Brennstoff“ hat offiziell am 21.4.2021 am Land Niederösterreich einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb eines sogenannten „Upcycling Parks Kematen“ eingereicht, am Areal der Schottergrube „Wopfinger“. Der derzeitige Schotterabbau am Areal „Wopfinger“ erfolgt am Abbaufeld „Merkinger“, Gst. Nr. 204 und 205, KG Niederhausleiten. Genehmigt wurden Rodung und Kiesabbau per Bescheid der BH Amstetten am 24.11.2011. Im Bescheid war die damals gültige Flächenwidmung der Gemeinde Kematen an der Ybbs noch als „Grünland – Forst“ ausgewiesen, inklusive der behördlichen Auflage einer abschließenden „Rekultivierung“, nachzulesen ebendort.

Antrag auf Rückwidmung

Bei o. a. Gemeinderatssitzung am 23.9.2021 haben die SPÖ-Gemeinderäte einen Antrag auf Rückwidmung dieser Flächen eingebracht, dieser wurde – erwartungsgemäß - von der ÖVP-Mehrheit abgelehnt. Die Begründung, man könne einem Grundeigentümer kein „Bauland“ wegnehmen indem man dieses einfach wieder auf „Grünland“ zurückwidmet, bedarf nachwiederholten Behauptungen Ihrerseits einer Klärung, denn, wann und auf wessen Betreiben wurden diesen Grundstücke von „Grünland – Forst“ auf die aktuelle Widmung „Gfrei-B“ umgewidmet?

 2005 Ihr Amtsantritt als Bürgermeisterin von Kematen

 2011 Grundstücke Nr. 204 und 205 noch immer „Grünland – Forst“ (s. BH Amstetten)

 2021 aktuelle Widmung „Gfrei-B“ – seit wann?

Demnach müssten diese Grundstücke durch die Fa. Wopfinger als billiges „Grünland“ und nicht als teures „Bauland“ erworben worden sein – also eine Widmungsänderung in Ihrer Amtszeit als Bürgermeisterin und nicht vorher!

Wir ersuchen um eine umgehende Klarstellung bzw. Richtigstellung – die Bevölkerung hat ein Recht darauf!

Um eventuellen zukünftigen Missverständnissen vorzubeugen, ersuchen wir um Offenlegung der maßgeblichen Dokumente, Protokolle, Gemeinderatsbeschlüsse. Einer weiteren Behauptung muss widersprochen werden! „Wir stehen jedenfalls hinter der Bevölkerung. Wenn ein Betrieb in der Gemeinde etwas errichten möchte, dann muss der Gemeinderat das freigeben“ – so Ihre wiederholte Aussage als Bürgermeisterin. Ist das richtig? Welcher „Zustimmung“ oder „Freigabe“ seitens Gemeinde bedürfte es im Fall des Aluminium-Salzschlacken „Upcycling-Parks“? Das eingereichte Upcycling-Werk der Firma BIO-Brennstoff kann nicht einfach durch einen Gemeinderatsbeschluss verhindert werden, sondern - sollte es nach dem angekündigten Rückzug aus Kematen überhaupt noch dazu kommen - nur im Rahmen einer „Parteienstellung“ in einem behördlichen Genehmigungsverfahren. Parteienstellung in einemsolchen Verfahren einer „Abfallbehandlungsanlage“ steht nach dem AWG 2002 zumindest der Standortgemeinde Kematen, den Nachbargemeinden und auch den Nachbarn rechtlich zu. Diese Einwendungen müssen dann aber sachlich begründet sein – nicht dermaßen unzureichend wie in einem UVP-Feststellungsverfahren im Jahr 2009, in welchem die Stellungnahme der Gemeinde Kematen von der Behörde als „… nicht näher begründet ...“ abgewiesen wurde! Schließlich hatten Sie damals als Bürgermeisterin der Gemeinde Kematen auch noch die von der Behörde eingeräumten Fristen zur Stellungnahme reaktionslos verstreichen lassen!

Welchen Stellenwert hat die Bewahrung des Lebensraums und Naherholungsgebiets “Forstheide“ und die Eindämmung des Flächenfraßes für Sie?

Nachdem es offenbar geworden ist, dass Österreich europaweit Spitzenreiter in der Bodenversiegelung und Verbauung ist, wächst die Kritik am Umgang Österreichs mit seiner Landschaft! Die unübersehbaren und spürbaren Folgen erfordern eine rasche und nachhaltige Änderung der gängigen Praxis, das gilt im Besonderen auch für die Forstheide. Diese Forderung ist auch keineswegs neu. Bereits in der im UVP-Feststellungsbescheid „Hinterholzer“ der Niederösterreichischen LR(RU4-U-442/001-2009 v. 21.9.2009) enthaltenen Stellungnahme der Bezirksforstinspektion Amstetten vom 23. Juli 2009 wurde dieses Problem eindringlich dargelegt:

„Vornehmlich im Gemeindegebiet von Kematen und unmittelbar angrenzend sind derzeit ca. rund 40 ha Abbauflächen in Arbeit bzw. in Vorbereitung. Durch diese beträchtlichen Areale ist in der näheren Umgebung mit massiven Verlusten an Waldflächen und damit verbunden mit gravierenden Beeinträchtigungen der Wirkungen der Waldökosysteme zu rechnen. Die Waldbestände weisen im Gebiet der Forstheide laut aktuellem Waldentwicklungsplan die Kennziffer 2.3.3. (Nr. 37) auf. Dies bedeutet, dass höchste Wohlfahrts- und Erholungsfunktion vorliegen. Die Wohlfahrtsfunktion stellt die Leitfunktion dar. Dadurch wird die besondere Bedeutung der betroffenen Wälder für den Ausgleich von Klima und Wasserhaushalt ausgedrückt. Durch die Beschattung und Transpirationsleistung erfolgt in den Waldbeständen eine laufende Abkühlung der Luft im Sommer und durch den Luftaustausch eine günstige Wirkung auf die umliegenden Gebiete. Wald vermag auch in sehr umfangreicher Weise diverse Aerosole (Staub, Emissionen etc.) zu binden und so zur deutlichen Reinigung der Luft beizutragen. Durch die Rodungsmaßnahmen, die zwar in den meisten Fällen an eine Wiederbewaldung gebunden sind, ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungen des Waldes für die Umgebung zu erwarten. Das Gebiet der Forstheide ist auf Grund des Bodenaufbaues (schlechte Wasserspeicherfähigkeit) und des trockenen Lokalklimas sehr problematisch für Wiederaufforstungsmaßnahmen. Eine einigermaßen zufriedenstellende Wirkung der Wiederaufforstungen ist selbst bei großem Aufwand nur in sehr langen Zeiträumen zu erwarten. Die verstreuten Abbaufelder führen durch die relative steilen Böschungen und die starke Untersonnung noch zu einer gravierenden Austrocknung der verbleibenden Waldbestände. Wertvoller Erholungsraum für die Bevölkerung von Kematen, Ulmerfeld-Hausmening und Amstetten wird ebenfalls für lange Zeit unbrauchbar gemacht. …“

In das gleiche Horn bläst auch der Amtssachverständige für Naturschutz in seiner Stellungnahme vom 28. Juli 2009, nachzulesen ebendort. Es bedarf eigentlich keiner weiteren Argumentation mehr! In der Forstheide besteht dringender Handlungsbedarf !Bürgermeister und Gemeinderäte sind gefordert! Die Bevölkerung erwartet eine verantwortungsvolle und nachhaltige Weichenstellung, um weitere negative Folgen für uns und unseren Lebensraum zu verhindern!

Mit freundlichen Grüßen

Johann und Brigitta Schlöglhofer


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