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AMSTETTEN. Bei der letzten Gemeinderatssitzung hat die Stadtregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das für finanziell schwächer gestellte Menschen bei den Heizkosten einen Teuerungsausgleich vorsieht sowie die Erhöhung der Förderung für einen Fernwärmeanschluss und den Heizkesseltausch beinhaltet.

Neos Gemeinderat Christopher Hager, VP-Vizebürgermeister Markus Brandstetter, Vizebürgermeister Dominic Hörlezeder (Grüne), Grünen-Gemeinderätin Sarah Huber, VP-Bürgermeister Christian Haberhauer, SPÖ-Gemeinderat Helfried Blutsch, SPÖ-Stadträtin Elisabeth Asanger (Foto: Stadtgemeinde Amstetten)

Seit zwei Jahren herrscht Pandemie und nun auch noch starke Preissteigerung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Ein Rückgang der Preise ist nicht so schnell zu erwarten. Daher hat die Stadtregierung bei der Gemeinderatssitzung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das einen Teuerungsausgleich für finanziell schwächer Gestellte bei den Heizkosten vorsieht sowie die Erhöhung der Förderung für einen Fernwärmeanschluss und den Heizkesseltausch beinhaltet.

Parteiübergreifende Einigung

„Es freut mich, dass wir bei diesem wichtigen Thema eine parteiübergreifende Einigung erzielt haben“, so ÖVP-Bürgermeister Christian Haberhauer. „Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir die Preissteigerungen abfedern. „Mit dem Teuerungsausgleich für sozial schlechter Gestellte helfen wir gezielt dort, wo es dringend notwendig ist“, so Vizebürgermeister und Sozialstadtrat Dominic Hörlezeder (Grüne).

Anreize für erneuerbare Energieformen

Darüber hinaus setzt die Stadt mit ihrem Maßnahmenpaket auch Anreize, um die Nutzung erneuerbarer Energieformen zu steigern, erklärt Hörlezeder: „Vor allem bei den fossilen Brennstoffen sind die Energiepreise eklatant gestiegen, daher macht die Anhebung der Förderung Sinn“, so Hörlezeder. „Damit wollen wir jeden der eine Heizung neu anschafft oder auf erneuerbare Energieträger umsteigt etwas unter die Arme greifen.“

Rückwirkend 500 Euro

Insgesamt wird rückwirkend ab 1.1.2022 ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 500,- festgelegt, der für die Anschaffung einer Hackschnitzlheizungen mit automatischer Brennstoffzufuhr, für eine Heizung für Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr sowie einer Stückholzkesselheizung mit Pufferspeicher gilt. Die Anschaffung von Wärmepumpen wurde bereits bisher mit € 500,- gefördert.


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