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NÖ. Die Unterstützungsleistung für Pflege- und Betreuungsbedürftige für das laufende Jahr kann noch bis 31. Dezember 2023 online beantragt werden

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (Foto: NLK Burchhart)
Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (Foto: NLK Burchhart)

Seit Anfang Oktober können Pflege- und Betreuungsbedürftige den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen. Das Land Niederösterreich stellt Bürgern getreu dem Grundsatz „daheim vor stationär“ für die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden zusätzlich insgesamt 47 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

„Für das laufende Jahr kann der ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck‘ bis 31. Dezember 2023 beantragt werden“, informiert Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).

Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 sowie Bezugsberechtigte mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro. Auch Kindern und Jugendlichen ab Pflegestufe 1 steht der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ zu.

„Rechnen mit 47.000 Bezugsberechtigten“

„Wir als Bundesland Niederösterreich rechnen mit rund 47.000 Bezugsberechtigten. Die Verwendung der Geldmittel liegt in der Eigenverantwortung der Bürger“, so Teschl-Hofmeister. Das Geld kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.


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