Sechste Urlaubswoche - EuGH beschäftigt Musterfall aus dem Bezirk Grieskirchen
BAD SCHALLERBACH. Eine sechste Urlaubswoche für alle, die 25 Berufsjahre absolviert haben, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit - dieses Thema beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich führt einen Musterprozess für den Betriebsrat der Eurotherme Bad Schallerbach.

Für nicht mehr zeitgemäß hält die AK OÖ das Gesetz der sechsten Urlaubswoche. Bisher haben nur jene Arbeitnehmer Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche, die 25 Jahre im gleichen Unternehmen beschäftigt waren. Diese Regelung diskriminiere besonders Leiharbeitskräfte, Frauen aufgrund von Kinderbetreuungszeiten sowie ausländische Arbeitskräfte, die nach Österreich wechseln.
Klage abgewiesen
Vom Landesgericht Wels und dem Oberlandesgericht Linz wurde die AK-Klage abgewiesen. Nach einer Revision beim Obersten Gerichtshof wird sich nun der EuGH mit dem Musterbeispiel Eurotherme Bad Schallerbach befassen. Ausgangspunkt waren Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensführung und die Tatsache, dass es sich um einen Betrieb mit vielen EU-Bürgern handelt. „Wir haben ein Jahr verhandelt, haben versucht die Betriebsvereinbarung zu erneuern und wollten auf Forderungen der Mitarbeiter eingehen. Eine Forderung war, den Zugang zur sechsten Urlaubswoche zu erleichtern“, erklärt Sabine Ameshofer, Betriebsratsvorsitzende der Eurotherme. Dieser Vorschlag sei bei der Geschäftsleitung nur auf wenig Gehör gestoßen.
Für Generaldirektor Markus Achleitner ist jedenfalls klar, dass die Gesetze von Seiten des Unternehmens „selbstverständlich vollinhaltlich eingehalten wurden und werden, was ja durch die gerichtliche Abweisungen in erster und zweiter Instanz bestätigt ist.“
Eurotherme als Musterfall
Laut Ameshofer gäbe es vor allem im Tourismus nicht viele Menschen, die Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche hätten. „Die aktuelle Regelung ist einfach nicht fair“, meint die Betriebsrätin. Zudem wünscht sie sich, dass sich nun auch die Politik mit dem Thema befasst. Dass die Eurotherme als Musterfall ausgewählt wurde beschreibt Achleitner als Zufall: „Die Arbeiterkammer möchte erreichen, dass das geltende österreichische Urlaubsgesetz, das für Unternehmen in Österreich gilt, als EU-widrig und diskriminierend qualifiziert wird. Um bis zum EuGH zu kommen, brauchen sie ein Unternehmen, das als „Muster“ für die österreichische Rechtslage dient. Da wurde über den Betriebsrat halt unser Haus ausgesucht. Es geht nicht um uns, sondern um etwaige gegebenenfalls erforderliche Gesetzesänderungen“. Vorerst heißt es aber abwarten, ein Verjähren beim EuGH kann bis zu zwei Jahre dauern.


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