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ST. PANTALEON. In St. Pantaleon wurde ein 52-jähriger Deutscher festgenommen, der unrechtmäßig über mehrere Monate Langzeitarbeitslosengeld bezogen hatte, obwohl er gleichzeitig in in einer Firma beschäftigt gewesen sein soll.

 (Foto: Symbolfoto: Weihbold)
(Foto: Symbolfoto: Weihbold)

Aufgrund eines EU-Haftbefehls des Amtsgerichtes Mühldorf am Inn in Deutschland wurden bezüglich eines 52-jährigen deutschen Staatsbürgers vom Landeskriminalamt OÖ Fahndungsermittlungen geführt. Der Mann steht im Verdacht zwischen April 2019 bis Juli 2019 Langzeitarbeitslosengeld von der zuständigen Behörde bezogen zu haben, obwohl er in dieser Zeit bei einer Firma beschäftigt gewesen sei. Dadurch bezog er Leistungen in der Höhe von mehreren tausend Euro, auf die er keinen Anspruch mehr hatte. Der 52-Jährige konnte am 31. Mai um 11:11 Uhr im Gemeindegebiet von St. Pantaleon von Fahndungsbeamten festgenommen werden. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Ried zwecks Einleitung eines Auslieferungsverfahrens eingeliefert.


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