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GERETSBERG/RIED. Die 24-jährige Pflegekraft, die am 5. Oktober 2023 in Geretsberg einen 82-jährigen Pflegebedürftigen erstochen hat, wurde am Dienstag zu 20 Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Geschworenen befanden sie einstimmig für schuldig und zurechnungsfähig.

Die Angeklagte kann sich an den Mord nicht erinnern. (Foto: Volker Weihbold)
Die Angeklagte kann sich an den Mord nicht erinnern. (Foto: Volker Weihbold)

Basierend auf einem psychiatrischen Gutachten, das die Gefährlichkeit der Pflegekraft bestätigte, forderte die Anklage zusätzlich zur Verurteilung eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Gutachten deutete auf eine Tatwiederholungsgefahr von 76 Prozent hin und bescheinigte der verdächtigen Person zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit, wies jedoch auf multiple Verhaltensauffälligkeiten hin.

Verteidigung

Der Verteidiger argumentierte, dass für die Pflegekraft, die sich seit ihrer Kindheit als Mädchen identifizierte, die Trennung vom Freund der Auslöser für die Tat war, nachdem dieser von angeblichen Übergriffen des Senioren erfahren hatte. Er erwähnte auch, dass die Pflegekraft ursprünglich beabsichtigte, sich selbst mit dem Messer zu verletzen. Die angeklagte Person sprach von Problemen in ihrer Vergangenheit, einer Heirat mit einem Mann, Prostitution, Alkohol, Drogen, Scheidung einschließlich einer psychiatrischen Behandlung wegen Schizophrenie. Sie berichtete von einem guten Start als Pflegekraft in Oberösterreich und offenbarte einer Schwester des 82-Jährigen ihre Transgender-Identität, was jedoch von den Geschwistern des Opfers bestritten wurde. Der Tatzeitpunkt wurde als „schlechter Tag“ beschrieben, währenddessen sie ihre Tabletten vergessen hatte und Stress verspürte. Sie erinnerte sich an einen lauten Streit mit dem 82-Jährigen, konnte sich aber an keine weiteren Einzelheiten erinnern, außer dass er ein Bier wollte, bis er blutüberströmt war.

 


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