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BRAUNAU. Um Parkplätze für den Kundenverkehr freizuhalten und ein Dauerparken zu verhindern, wird ab Dienstag, 14. April die gebührenpflichtige Kurzparkzone in der Braunauer Innenstadt wieder überwacht.

Symbolbild: Weihbold
Symbolbild: Weihbold

Ab Dienstag, 14. April, wird die Einhaltung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Braunauer Innenstadt wieder überwacht. Die maximale Parkdauer beträgt dann wieder 180 Minuten und es besteht auch weiterhin die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens mit dem sogenannten Handy-Parken. Die Wiedereinführung der Gebühren und Kontrollen soll die Belegung der Stellflächen durch Dauerparker verhindern und es Kunden ermöglichen, für dringende Besorgungen wie Arztbesuche entsprechende Parkmöglichkeiten in Reichweite zu finden. Außerdem haben ab 14. April auch wieder weitere Geschäftslokale in der Braunauer Innenstadt für Kunden geöffnet und durch die Wiedereinführung der Überwachung soll ein reibungsloser Kundenverkehr ermöglicht werden. Das Stadtamt Braunau verweist auch auf die rund 900 kostenfreien Dauerparkplätze in Zentrumsnähe, wie etwa am Kolpingplatz, bei der Kapuzinerkirche oder auf der Filzmoserwiese/Messegelände. Nahere Informationen dazu gibt es auch unter www.braunau.at.

Missbrauch durch Dauerparker

In der herrschenden Ausnahmesituation der Coronavirus-Pandemie wurde zuletzt in der Kurzparkzone in der Innenstadt keine Überwachung der Parkgebührenpflicht durchgeführt. Trotz entsprechender Appelle der Stadtgemeinde, dennoch die aufrechte Kurzparkregelung von maximal 180 Minuten einzuhalten, waren leider viele Parkplätze mit Dauerparkern belegt und fanden Personen, die dringende Besorgungen wie Apotheken- oder Arztbesuche machen mussten, somit kaum Parkplätze.


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