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LOCHEN. Nach monatelangen Verfahren steht nun fest: Die im Frühjahr in Niederösterreich beschlagnahmten Pferde, Lamas, Alpakas und Hunde dürfen nicht an ihre ehemalige Halterin zurückgegeben werden. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wies die Beschwerde der Frau endgültig ab. Zwei der schwer misshandelten Pferde fanden auf dem Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen ein neues Zuhause – und haben sich inzwischen weitgehend erholt.

  1 / 2   Die zwei beschlagnahmten Pferde sind nun gut aufgehoben bei der Pfotenhilfe Lochen. (Foto: Pfotenhilfe)

Im April 2025 hatte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen auf einem Gestüt insgesamt 43 Pferde, sechs Lamas und Alpakas sowie drei Hunde abgenommen. Die Betreiberin war bereits seit dem Herbst zuvor mit einem Tierhaltungsverbot belegt, das seit März rechtskräftig war. Dennoch ignorierte sie die behördlichen Auflagen und setzte die Tierhaltung fort.

Zwei Pferde in erbarmungswürdigem Zustand aufgenommen

Zwei der beschlagnahmten Pferde, die Stuten Tamdana und Anastasia, kamen auf den Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen. Dort zeigte sich, in welch schlechtem Zustand die Tiere waren: abgemagert, mit Pilz befallen, entzündeten Augen, verwahrlosten Hufen und weiteren schweren gesundheitlichen Problemen. „Wer Tiere so behandelt, hat jedes Recht verwirkt, Tiere zu halten“, erklärte Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler damals.

Ein spezialisiertes Tierarztteam begann sofort mit der intensiven Behandlung. Neben Heu, Kraftfutter und Nahrungsergänzungsmitteln wurden die Pferde medizinisch versorgt, um ihre physischen Leiden und Ängste zu überwinden.

Endgültige Entscheidung: Tiere bleiben bei der Pfotenhilfe

Nun wurde bestätigt, dass die Beschwerde der ehemaligen Halterin gegen die Beschlagnahmung abgewiesen wurde. „Wir sind unglaublich erleichtert, dass die Pferde bei uns bleiben dürfen“, so Stadler. „Sie haben sich inzwischen sehr gut erholt. Eine Rückgabe wäre aus Tierschutzgründen untragbar gewesen.“

Parallel dazu läuft am Landesgericht Wiener Neustadt ein Strafverfahren wegen Tierquälerei. Die Pfotenhilfe tritt in diesem Verfahren auch als Verfahrenspartei auf, da ihr durch die langfristige Versorgung der Pferde hohe Kosten entstanden sind.


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