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BRAUNAU. Wie jedes Jahr wird rund um Allerheiligen die Verkehrsführung im Bereich des Braunauer Friedhofs angepasst. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens gelten bis 2. November spezielle Regelungen, um den Verkehr zu entlasten und die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

Es gilt rund um Allerheiligen eine geänderte Verkehrsführung. (Foto: stock.adobe.com/Viktor Schwabenland)

In diesem Zeitraum wird die Friedhofstraße zwischen Max-Fink-Straße und Adalbert-Stifter-Straße jeweils von 10 bis 16 Uhr als Einbahn stadtauswärts geführt. Am 1. November, dem Allerheiligentag, gilt zusätzlich auch für die Osternberger Straße eine Einbahnregelung – und zwar von 8 bis 18 Uhr.

Entlang der Friedhofstraße sowie der Osternberger Straße (zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Gärtnerei Ober) besteht während dieser Zeit ein Halte- und Parkverbot. Der Nizefeldweg wird ebenfalls zur Einbahn stadtauswärts erklärt, damit dort das Parken am Fahrbahnrand möglich ist.


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