Tierhändlerin aus dem Bezirk Braunau zum vierten Mal vor Gericht: Ein Jahr bedingt wegen schweren Betrugs
BEZIRK BRAUNAU/RIED. Bereits zum vierten Mal stand eine 53-jährige Frau aus dem Bezirk Braunau nach Anzeigen der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe vor Gericht. Der jüngste Verhandlungstag am Landesgericht Ried drehte sich um das Verbrechen des schweren Betrugs. Das Urteil ist rechtskräftig: Die Angeklagte erhielt ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe, zusätzlich zu einer bereits früher ausgesprochenen bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Tierquälerei, informiert die Pfotenhilfe Lochen.
Der Fall beschäftigt Behörden und Gerichte seit mehreren Jahren. Vor knapp drei Jahren waren Hunde und Katzen der Frau behördlich beschlagnahmt worden, ein Großteil der Tiere – laut Pfotenhilfe 55 – kam damals auf den Tierschutzhof der Organisation und wurde inzwischen großteils vermittelt.
100.000 Euro-Strafe bereits verhängt
In der Vergangenheit gab es bereits Verurteilungen unter anderem zu einem Tierhaltungsverbot sowie wegen Tierquälerei und Abgabenhinterziehung. Pfotenhilfe verweist dabei auf eine nachweisbare Hinterziehung von 241.000 Euro, im Juli sei die Frau dafür rechtskräftig zu 100.000 Euro Strafe (davon 70.000 Euro unbedingt) verurteilt worden.
Aktuelles Gerichtsverfahren
Im nun entschiedenen Betrugsverfahren lautete der Vorwurf, über Jahre seien Mischlingshunde mit gefälschten Ahnentafeln zu überhöhten Preisen als reinrassig verkauft worden. Laut Tierarztbefunden seien viele Tiere zudem krank gewesen – unter anderem wurden Giardien (Darmparasiten) oder sogar Parvovirose diagnostiziert. Zeugenangaben im Akt zufolge sollen Tiere teils illegal importiert worden sein, unter anderem aus Ungarn. Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler spricht von einer großen Dimension des Welpenhandels: Im Strafantrag würden nur „ein gutes Dutzend Fälle“ behandelt, „ein Bruchteil“ dessen, was dahinterstehe.
Pfotenhilfe nur als Zuhörer vertreten
Kritik übt die Pfotenhilfe am Ausgang für Geschädigte: Die Organisation wurde im Verfahren nicht als Geschädigte anerkannt und konnte ihre Kostenforderung nicht durchsetzen. „Unfassbar, dass das Gericht uns, die den größten Kostenanteil tragen mussten, im Regen stehen lässt. Wir wären allerdings sowieso auf einem Großteil der Kosten sitzengeblieben, weil die Beschuldigte offiziell zahlungsunfähig ist“, so Stadler. Auch andere Geschädigte seien auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.
Noch offene Verfahren
Offen sind laut Pfotenhilfe weitere Verfahren – unter anderem gegen den Ehegatten und einen Nachbarn wegen Tierquälerei sowie ein Betrugsermittlungsverfahren gegen einen früheren Vereinsfunktionär im Zusammenhang mit Ahnentafeln. In diesen offenen Punkten gilt die Unschuldsvermutung.
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