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BRAUNAU. Für eine Kellnerin aus Braunau hat die Arbeiterkammer-Bezirksstelle eine Nachzahlung für jahrelang vorenthaltene Feiertagsarbeitsentgelte erkämpft.

Die Braunauer Arbeiterkammer verhalf einer Braunauer Kellnerin zu ihrem Recht. Foto: Arbeiterkammer OÖ

In den vergangenen zehn Jahren hat eine Braunauer Kellnerin an insgesamt 59 Feiertagen gearbeitet, aber nur sporadisch Geld für diese Arbeitsleistung erhalten. Die Braunauer Arbeiterkammer hat ihr jetzt zu einer Nachzahlung verholfen. Allerdings war der Großteil der unbezahlten Arbeit bereits den Verfallsfristen zum Opfer gefallen. Laut eigenen Angaben hatte die Kellnerin lediglich zwei oder drei ihrer Arbeitseinsätze an Feiertagen in einem Braunauer Gasthaus bezahlt bekommen. Aufgrund des Verfalls der im Kollektivvertrag geregelten Fristen räumte der Arbeitgeber zunächst ein, die Zuschläge für 15 Feiertage nachzuzahlen. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer waren aber 18 nicht verfallene Feiertage unbezahlt geblieben. Die übrigen drei Feiertage wollte der Wirt nicht zahlen, weil er behauptet, die Arbeitnehmerin habe drei Urlaubstage zu viel verbraucht.

Arbeiterkammer drohte Wirt mit Klage

Nachdem die Arbeiterkammer dem Arbeitgeber sogar mit einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht drohte, zahlte dieser auch den Rest seiner Schulden bei der Kellnerin. In Summe bekam diese so etwas mehr als 1.700 Euro brutto nachbezahlt. In ihrer Halbjahresbilanz hat die Braunauer Arbeiterkammer bisher rund 1,3 Millionen Euro an vorenthaltenen Ansprüchen für ihre Mitglieder erkämpfen können.


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