Was tun bei Schneechaos? Rechte und Pflichten beim Weg in die Arbeit
BEZIRK BRAUNAU. Bei Schneechaos ist es manchmal schwierig, in die Arbeit zu kommen. In diesem Fall sind keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, betont ÖGB Braunau-Regionalsekrektärin Michaela Feichtenschlager.
„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, so Feichtenschlager. Lohn und Gehalt werden auch in dieser Situation weiterbezahlt. Auch für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen, gelte das Gleiche.
Wichtig ist in diesen Fällen allerdings, dass der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder von der Verhinderung informiert wird. Der Arbeitnehmer muss außerdem alles ihm Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Der Arbeitgeber kann dadurch eine Verspätung oder das Fernbleiben von der Arbeit nicht als Anlass für eine Entlassung nehmen.
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