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Arbeiterkammer fordert Ausweitung der Testkapazitäten für Pendler aus Braunau

Theresa Senzenberger, 06.04.2021 15:56

BEZIRK BRAUNAU. Seit Montag darf der Bezirk Braunau nur unter Vorlage eines negativen Covid-Testergebnisses verlassen werden, was zu einer hohen Auslastung der Teststraßen und langen Wartezeiten führt. Die Arbeiterkammer (AK) fordert daher eine sofortige Ausweitung der Testkapazitäten für Auspendler aus Braunau und die Anerkennung der Testzeit als Arbeitszeit.

Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer fordert die sofortige Ausweitung der Testkapazitäten. Foto: Florian Stöllinger_ AKOOE

Während die Zahl der Arbeitnehmer, die aus dem Bezirk in andere Teile Österreichs und Deutschland auspendeln, bei 16.000 liegt, gib es im Bezirk derzeit nur rund 7.500 Tests pro Tag. „Wir fordern daher die sofortige Ausweitung der Testkapazitäten, sodass alle Pendler jederzeit ohne lange Wartezeiten zu einem Testergebnis kommen, das ihnen – sofern es negativ ist – eine problemlose Anreise an ihren Arbeitspatz ermöglicht“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Arbeitsentgelt soll weiterbezahlt werden

Zudem sind die Tests nur 48 Stunden gültig, wodurch die Pendler ihre Tests laufend wiederholen müssen. Der Generalkollektivvertrag regelt zwar, dass ein Corona-Test pro Woche während der Arbeitszeit möglich ist. Alle weiteren Tests haben „tunlichst“ in der Freizeit zu erfolgen. Aktuell brauchen Auspendler aus Braunau aber bis zu drei Tests pro Woche. Die Arbeiterkammer ist der Ansicht, dass bei Tests, die während der Arbeitszeit notwendig sind, für jenen Zeitraum das Arbeitsentgelt weiterbezahlt werden muss, der dafür benötigt wird. Bei Pendlern kann das der Fall sein, wenn sie in der Freizeit keinen Testtermin bekommen.

Kalliauer fordert daher eine umgehende gesetzliche Klarstellung, dass Zeiten, die für das Testen aufgewendet werden müssen, um an den Arbeitsplatz zu kommen, auf jeden Fall als Arbeitszeit angerechnet werden. Diese Regelung müsse nicht nur für den Bezirk Braunau sowie alle weiteren Regionen gelten, für die in Zukunft eine Testverpflichtung vor einer Ausreise eingeführt wird, sondern für alle Arbeitnehmer, die beruflich mehr als einen Test pro Woche brauchen.

Test als Dienstverhinderungsgrund

Sollte man nicht oder erst später an seinen Arbeitsplatz fahren können, weil es nicht möglich war, rechtzeitig einen Testtermin zu bekommen, oder weil man trotz vorliegendem Testergebnis bei einer Kontrolle an der Ausreise gehindert wurde, stellt das aus Sicht der Arbeiterkammer einen berechtigten Dienstverhinderungsgrund dar. Für diesen stehe jenes Arbeitsentgelt zu, das man auch bekommen hätte, wenn man gearbeitet hätte. Wichtig sei allerdings, dass dem Arbeitgeber die Dienstverhinderung sofort gemeldet wird.


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