ÖGB klärt zu Regelungen bei Unwettern auf
BEZIRK BRAUNAU. Der ÖGB Braunau informiert über die Regelungen bei schweren Unwettern. Demnach kann ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz dadurch gerechtfertigt werden und das Entgelt muss bei einer Dienstverhinderung weiterbezahlt werden.

Zuletzt wurde ja auch das Innviertel und der Bezirk Braunau immer wieder von schweren Unwettern mit Hagel und Starkregen heimgesucht. Wie der Bezirksvorsitzende des ÖGB Robert Hofer erklärt, brauchen Arbeitnehmer keine arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn sie aufgrund eines Unwetters nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können. „Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, klärt Hofer auf. Das Gleiche gelte auch für den Fall, wenn Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben. Es müsse aber alles Zumutbare unternommenwerden, um zur Arbeit zu kommen. Seit 2014 gilt die Entgeltfortzahlung bei Katastrophenfällen übrigens nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter. Zu solchen Ereignisse zählen Überflutungen, Murenabgänge oder Schneefälle.


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