
BEZIRK BRAUNAU. Wie der ÖGB Braunau informiert, ist eine Dienstverhinderung in Folge eines schweren Gewitters zulässig und das Entgelt muss in diesem Falle weiterbezahlt werden.
„Die Hitze führt zurzeit zu massiven Unwettern in manchen oberösterreichischen Bezirken. Wer aufgrund eines solchen Unwetters nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, klärt der ÖGB-Bezirksvorsitzende Robert Hofer auf. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fall, wenn Betreuungseinrichtungen in folge eines Unwetters geschlossen blieben und die Eltern dadurch die Betreuung übernehmen müssen. Man müsse aber dennoch alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Der Arbeitgeber muss aber natürlich über die Verspätung oder Verhinderung informiert werden.