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BRAUNAU. Eine Familie aus dem Bezirk Braunau mit einem schwer kranken Kleinkind bekam kein Pflegegeld. Die Rechtsexperten der Arbeiterkammer (AK) Braunau zogen im Namen der Familie vor Gericht und erkämpften ein Pflegegeld der Stufe 3.

Arbeiterkammer-Präsident Andras Stangl ist es wichtig, dass Beratungen direkt in der Region angeboten werden. (Foto: AKOÖ / Florian Stöllinger)

Dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag der Familie auf Pflegegeld abgelehnt hatte, ist für die Arbeiterkammer völlig unverständlich. Das Kind leidet seit der Geburt an einer starken Ernährungs- und Verdauungsstörung. Der Pflegeaufwand ist daher viel zeitintensiver und aufwendiger als bei gleichaltrigen gesunden Kindern.

Nachdem sich die Familie an die Arbeiterkammer gewendet hatte, reichte diese eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Es wurde ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses ergab einen Pflegebedarf, der das Pflegegeld der Stufe 3 rechtfertigte. Das Gericht sprach der Familie daraufhin diese Pflegestufe zu.

„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Der Fall zeige, wie wichtig die Beratung direkt in der Region ist. „Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf.“

In Pflegegeldfällen übernimmt die Arbeiterkammer auch die Vertretung für Personen, die keine AK-Mitglieder sind. „Wie in diesem Fall reicht es aus, wenn Angehörige Mitglieder sind“, so Stangl.


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