Höheres Pflegegeld für Kind aus Braunau erkämpft
BEZIRK BRAUNAU. Die Arbeiterkammer (AK) erkämpfte erfolgreich eine höhere Pflegestufe für ein Kind aus dem Bezirk Braunau. Die bisherige Einstufung entsprach nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf.

Ein neunjähriger Junge aus dem Bezirk Braunau leidet an einer Stoffwechselerkrankung und Herzinsuffizienz, die bei Belastung auftritt. Er benötigt regelmäßig Infusionen und Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie dem Toilettengang. Der Betreuungsaufwand war so hoch, dass seine Mutter ihren Beruf aufgeben musste, um sich vollständig um ihren Sohn zu kümmern.
Trotz des erheblichen Pflegeaufwands erhielt die Familie nur Pflegegeld der Stufe 2. Die Mutter wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Braunau, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Klage eingebracht
Die Rechtsexpertin der Arbeiterkammer stellte schnell fest, dass die zugewiesene Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprach. Daher reichte die AK Klage gegen den bisherigen Bescheid ein.
Im Gerichtsverfahren wurde ein medizinisches Gutachten erstellt, das den Pflegebedarf des Kindes auf etwa 160 Stunden pro Monat festlegte. Daraufhin entschied das Arbeits- und Sozialgericht, der Familie Pflegegeld der Stufe 4 zuzusprechen.


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