Neues Einwegpfand sorgt zu Jahresbeginn für Verwirrung
Ö. Seit dem 1. Jänner 2025 gilt das Einwegpfand für PET-Flaschen und Aludosen – doch an den ersten Tagen des Jahres kam es in oberösterreichischen Lebensmittelgeschäften zu Missverständnissen. Viele Kunden brachten ihre gesammelten Flaschen und Dosen zurück und erwarteten eine Pfandrückerstattung.

„Dabei ist es häufig zu Diskussionen und Unverständnis gekommen, weil die Konsumenten für ihre gesammelten Gebinde kein Pfand ausbezahlt bekommen haben. Das kann auch noch nicht der Fall sein, denn die bepfandeten PET-Flaschen und Aludosen dürfen erst seit 1. Jänner 2025 in Verkehr gebracht werden. Die Konsumenten werden aktuell noch keine bepfandeten Gebinde in den Regalen des oberösterreichischen Lebensmittelhandels finden, da dieser erst in den kommenden Tagen PET-Flaschen und Dosen mit dem Pfandlogo ausgeliefert bekommt“, klärt Josef Strutz, Gremialobmann des Lebensmittelhandels in der WKO Oberösterreich, auf.
Übergangsphase
Bis dahin gibt es im Handel zwei Varianten: Produkte ohne Pfandlogo und ohne Pfandverrechnung an der Kasse, die wie gewohnt im Gelben Sack oder der gelben Tonne entsorgt werden, und solche mit Pfandlogo, für die das Pfand an der Kasse verrechnet wird. Nur für jene Gebinde mit Pfandlogo können Konsumenten künftig das Pfand in Höhe von 25 Cent zurückerhalten. Wichtig: Zur Rückgabe müssen die Flaschen und Dosen unzerdrückt und ausgeleert sein. Strutz bittet um Geduld und klärt über die schrittweise Umstellung auf. Das Einwegpfand soll langfristig zur verbesserten Recyclingquote und zum Umweltschutz beitragen.


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