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Schwerarbeitszeiten eines Metzgers aus dem Bezirk Braunau nach Klage der Arbeiterkammer anerkannt

Sabrina Antlinger, 30.07.2026 11:56

BRAUNAU. Dank der Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich kann ein Metzger aus dem Bezirk Braunau nun doch mit einer Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr rechnen. Erst nach einer Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurden seine Schwerarbeitszeiten anerkannt.

AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: MecGreenie Production OG)
AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: MecGreenie Production OG)

Der Mann arbeitet seit Jahrzehnten als Metzger und verrichtet täglich körperlich äußerst belastende Tätigkeiten. Nach Angaben der AK hebt und trägt er bis zu 600 Kilogramm Fleisch, verarbeitet große Mengen und zerlegt täglich bis zu 15 Schweine. Um rechtzeitig Klarheit über seinen Pensionsanspruch zu erhalten, beantragte er bei der PVA die Feststellung seiner Schwerarbeitszeiten. Diese lehnte den Antrag jedoch ab.

Daraufhin wandte sich der Arbeitnehmer an die AK-Bezirksstelle Braunau. Nach einer Klage stellte ein gerichtlicher Sachverständiger fest, dass die Tätigkeit sehr wohl als Schwerarbeit einzustufen ist. Die PVA erkannte daraufhin 163 Versicherungsmonate als Schwerarbeitszeiten an. Damit erfüllt der Metzger die Voraussetzungen, um mit 60 Jahren die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen zu können.

AK-Präsident Andreas Stangl sieht den Fall als Beispiel für die Bedeutung regionaler Beratungsangebote. „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Es ist nicht akzeptabel, dass wegen mangelhafter Bescheide, sei es beim Pflegegeld oder bei Pensionen, immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen“, betont er.


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