Gemeinderat entschied zwischen drei Optionen für den Stadtsaal
EFERDING. Nachdem im Vorjahr keine Einigung im Fall um das Eferdinger Stadtsaalareal gefunden werden konnte, musste sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung für eine von drei Optionen entscheiden.

Drei Möglichkeiten präsentierte ÖVP-Bürgermeister Severin Mair gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Stadt den Mitgliedern des Eferdinger Gemeinderats. Möglichkeit eins: Die Stadtgemeinde kauft das Areal mit der Grundbuchnummer EZ930 von der Alt-Eferding Baukultur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zurück. 800.000 Euro hätten dafür aufgebracht werden müssen. Die erste Option beinhaltete zudem noch Auflagen der GmbH, die für die Neubebauung eingehalten werden müssten. Möglichkeit zwei sah einen Kauf zum selben Preis vor, allerdings ohne bauliche Einschränkungen durch die GmbH. Bis zum Beginn der Gemeinderatssitzung waren keine genauen Auflagen der Gegenseite erfolgt, es war also nicht sicher, mit welcher der beiden Möglichkeiten der Gemeinderat rechnen musste. Die dritte Möglichkeit beinhaltete eine erneute Klage gegen die GmbH.
Einstimmige Entscheidung
Der Gemeinderat entschied sich schließlich einstimmig für Möglichkeit Nummer drei. In Statements machten sowohl die Mitglieder der ÖVP, FPÖ und Grünen Fraktion klar, dass sie an keinen Gesprächen mit der Alt-Eferding Baukultur GmbH mehr interessiert seien. Die Stadt strebt eine (erneute) Klage gegen die Alt-Eferding Baukultur GmbH an. Sollte der Prozess zugunsten der Stadt enden, steht es den Klägern zu, das 1.931 Quadratmeter große Grundstück um den ursprünglichen Verkaufspreis von 585.000 Euro zurückzukaufen. Davon abgezogen werden müsse eine Strafe für den nicht eingehaltenen Verkaufsvertrag aus dem Jahr 2011 in der Höhe von 30.000 Euro. Nach Beschluss des Gemeinderates wird die Klage vorbereitet, sie soll in den kommenden Wochen eingebracht werden. Danach beginnt die Beweisaufnahme, bevor am Landesgericht Wels ein neuer Gerichtstermin angestrebt werden kann.
Unterschied zur letzten Klage
Worin der Unterschied zur letzten, von der Stadt Eferding eingebrachten Klage aufgrund Vertragsverletzung besteht, erklärt Bürgermeister Mair: „Bei der Klage im Jahr 2017 bestand noch kein Rückkaufsrecht für die Stadt. Die Fristen, die damals im Vertrag festgehalten wurden, waren zu kurz.“ Mair will noch keine Prognosen zum Verfahren abgeben. „Es kann sein, dass wir durch mehrere Instanzen gehen, es kann aber auch zu jedem Zeitpunkt im Prozess zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.“ Sollte das Oberlandesgericht Wels nicht zugunsten der Stadt entscheiden, will die Stadt an den Oberlandesgerichtshof und zur Not auch an den Obersten Gerichtshof weitergehen.
Die Debatte um den ehemaligen Eferdinger Stadtsaal beschäftigt die Gemeinde seit zehn Jahren. Verschiedenste Seiten brachten Lösungsvorschläge ein, eine Einigung, was mit dem Areal passieren soll, war bis dato nicht möglich.


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