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Arbeiterkammer erkämpft für Mann im Rollstuhl höchstmögliches Pflegegeld

Sabrina Lang, 24.01.2023 08:00

BEZIRK EFERDING. Nach einem schweren Unfall war ein Mann aus dem Bezirk Eferding bewegungsunfähig und auf einen Rollstuhl sowie auf Pflege angewiesen. Unverständlich für ihn war der Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die ihm lediglich Pflegegeldstufe fünf zuerkannte. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer. Mit Erfolg: Vor Gericht erstritt die AK das höchstmögliche Pflegegeld.

Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl rät sich bei Unklarheiten in Sachen Pflegegeld an die Arbeiterkammer zu wenden. (Foto: FStoellinger)

Der Mann aus dem Bezirk Eferding konnte sich nach einem Unfall ohne Rollstuhl nicht mehr fortbewegen. Auch seine Arme konnte er nicht mehr uneingeschränkt und zielgerichtet bewegen. Trotzdem sollte er laut Bescheid der PVA nur Pflegegeld der Stufe fünf (aktuell 1.024,20 Euro) pro Monat erhalten. Er wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese kam zur Einschätzung, dass die Einstufung zu niedrig ist und brachte den Fall vor Gericht.

855 Euro mehr im Monat

Nach Prüfung aller Unterlagen und einem neuen Gutachten urteilte das Gericht, dass bei dem Mann ein Zustand vorliegt, der einer Bewegungsunfähigkeit gleichzustellen ist. Aus diesem Grund lenkte die PVA ein und gewährte dem Mann die Stufe sieben (aktuell 1.879,50 Euro monatlich). Er bekommt dadurch 855,30 Euro pro Monat mehr Pflegegeld. Im Zuge des Verfahrens stellte das Landesgericht fest, dass selbst der gutachtende Arzt der PVA diese Pflegegeldstufe vorgeschlagen hatte. „Umso wichtiger ist es, dass sich der Mann an die Arbeiterkammer gewandt hat, um seine berechtigten Zweifel an dem Bescheid prüfen zu lassen. Ich rate allen Betroffenen, bei Unklarheiten und Unsicherheiten Rat bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer einzuholen. Ob Pflegegeld oder Pensionsbescheide, es geht da oft um viel Geld und um wichtige existenzielle Fragen“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.


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