Arbeiterkammer Eferding: Rechte von Lehrlingen werden mit Füßen getreten
EFERDING. Ein erschütternder Trend hat sich 2017 bei Beratungen in der Arbeiterkammer Eferding aufgetan: Gleich in mehreren Fällen wurden die Rechte von Lehrlingen massiv missachtet. Zum Teil war sogar Gewalt im Spiel.

In einem Fall erhielt ein Lehrling aus dem Bezirk Eferding einen Schlag auf den Kopf. Zudem wurde er von seinem Chef mehrfach beleidigt, herabgewürdigt und beschuldigt, schlampig zu arbeiten. In Absprache mit den Eltern bereitete die AK den berechtigten Austritt aus dem Lehrverhältnis vor. Dabei hätte er theoretisch Anspruch auf Entgeltzahlung bis zum Ende der Lehrzeit gehabt, abzüglich der Einkünfte eines etwaigen neuen Lehrverhältnisses in diesem Zeitraum. Nach einem Termin mit den AK-Experten und Personalverantwortlichen der Firma konnte der Lehrling auf eigenen Wunsch seine Ausbildung in der Firma letztlich fortsetzen. Er bekam nach einigen Wochen einen neuen Lehrlingsvorgesetzten zugeteilt und war bis dahin vom Dienst freigestellt. Für die Zeit seiner Abwesenheit erhielt er die volle Lehrlingsentschädigung.
Ohne Belehrungsbestätigung keine Auflösung des Lehrverhältnisses
Insgesamt sind drei solcher extremer Fälle bekannt, „für einen kleinen Bezirk wie Eferding ist das in meinen Augen sehr viel. Man möchte meinen, dass in Zeiten des Fachkräftemangels die Unternehmen mehr auf ihre Lehrlinge schauen“, so AK-Bezirksstellenleiter Werner Wagnest. In 16 Fällen wurden Belehrungsbestätigungen ausgestellt. Ohne diese kann ein Lehrverhältnis nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden. Denn damit ein Lehrverhältnis aufgelöst werden kann, muss der betroffene Lehrling bei der AK über seine Rechte und die Folgen der Auflösung des Lehrverhältnisses aufgeklärt werden und sich eine Belehrungsbestätigung ausstellen lassen. Dass diese keine bürokratische Schikane, sondern ein Schutz von Schwächeren und zum Teil noch Minderjährigen ist, zeigen immer wieder Fälle.
AK-Tipp an Lehrlinge: Frag die AK!
Lehrlinge sind die Fachkräfte von morgen und somit entscheidende Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie sind, wie alle Arbeitnehmer, mit entsprechendem Respekt und aufgrund ihres jungen Alters mit entsprechender Fürsorge zu behandeln. Erniedrigungen und körperliche Misshandlungen durch Vorgesetzte dürfen keinesfalls geduldet werden und sollten unverzüglich gemeldet werden. In diesen Fällen ist ein berechtigter vorzeitiger Austritt samt Schadenersatzzahlung oder sogar das Einklagen von Schmerzensgeld möglich. Außerdem sollten aggressive und unverantwortliche Vorgesetzte langfristig aus dem Verkehr gezogen werden. Die Lehrlingsstelle hat die Möglichkeit, solchen Lehrberechtigten die Ausbildungsbefugnis zu entziehen. Die Arbeiterkammer berät die betroffenen Lehrlinge vertraulich und kostenlos und führt – wenn nötig – sogar Gerichtsprozesse gegen die Lehrbetriebe.
Speziell für Lehrlinge und junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren hat die AK Oberösterreich auch ein vertrauliches und niederschwelliges Beratungstool entwickelt. Auf www.fragdieak.at bekommen sie kostenlose, vertrauliche und rasche Hilfe via Rückruf, E-Mail oder WhatsApp. In das Fragefenster können sie ihre Frage oder ihr Problem eintippen. Die AK meldet sich spätestens am nächsten Werktag. Hilfe gibt es auch telefonisch beim AK-Rechtsschutz unter +43 (0)50/6906-1 oder nach Voranmeldung persönlich in der Arbeiterkammer Linz und in den 14 AK-Bezirksstellen in ganz Oberösterreich.
Beratungen in der AK Eferding um fast ein Viertel gestiegen
Im vergangenen Jahr wandten sich 5471 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Eferding. Das ist ein Plus von 23,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als drei Viertel der Ratsuchenden nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch (4255). 1183 Mal kamen Arbeitnehmer/-innen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen der AK Oberösterreich in Eferding 60 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt.
Insgesamt gab es im Vorjahr (Stand: Dezember 2017) im Bezirk Eferding 14.132 wohnhafte Mitglieder.
1,32 Millionen Euro Vertretungserfolg – 82 Prozent mehr als 2016
Durch außergerichtliche Interventionen wurden 130.370 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Das entspricht einem Plus von fast 95 Prozent. Generell ist feststellbar, dass viele Firmen seit dem Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes am 1.1.2017 aus Angst vor hohen Strafen versuchen, Verstöße gegen das Arbeitsrecht außergerichtlich zu bereinigen. Sie zahlen im Vergleich zu früher deutlich häufiger bereits nach der ersten Intervention der AK.
Doch nach wie vor reicht bei vielen Arbeitsrechtsproblemen Beratung und Intervention bei den Arbeitgebern nicht aus. In diesen Fällen muss die AK die Rechte ihrer Mitglieder gerichtlich einfordern. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten im Jahr 2017 im Bezirk Eferding 75.977 Euro erkämpft werden. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
Insgesamt wurden im Vorjahr 66 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Hauptsächliche Gründe der Rechtshilfen und -vertretungen waren Endabrechnungsdifferenzen und vorenthaltenes laufendes Entgelt (42 Fälle) sowie unbegründete Entlassungen und fristwidrige Kündigungen (elf Fälle).
In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Eferding im vergangenen Jahr 1,033.689 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld.
Zusätzlich wurden 2017 für 15 Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, 81.057 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1,321.093 Euro erreicht. Das entspricht einem Plus von mehr als 82 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016.
AK Eferding – Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten
Wir sind für Sie da:
- Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr
- Freitag: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Persönliche Beratung: während der Öffnungszeiten.
Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-4211 wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden.
Telefonische Beratung: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-1.


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