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EFERDING. Kein fließendes Wasser, Schlamm, der in den Keller gedrückt wird und keine Isolierung für die Proben im Winter: Leidtragende des Stadtsaalabrisses sind vor allem die Mitglieder des Eferdinger Musikvereins.

Nur wenige Meter trennen den Musikheimeingang und die Baustelle. (Foto: LHackl)
  1 / 3   Nur wenige Meter trennen den Musikheimeingang und die Baustelle. (Foto: LHackl)

„Man haust so vor sich hin“, beschreibt Musikvereinsobmann Rainer Meindlhumer die aktuelle Lage im Eferdinger Musikheim. Seit dem Abriss des Stadtsaales gibt es kein fließendes Wasser mehr im Gebäude, für die Ferienaktion wurden die sanitären Anlagen im Pfarrzentrum St. Hippolyt benutzt, das Trinkwasser wurde in Kübeln in das Musikheim geschleppt. Im Zuge der jüngsten Gewitter traten Schlamm und Wasser in den Keller des Heims ein, in dem die Musikanten Instrumente und Noten lagerten. „Den Keller haben wir inzwischen ausgeräumt, die Kästen sind mit Wasser angesaugt, aber dagegen können wir aktuell nichts tun“, so Meindlhumer. Im restlichen Heim wurde notdürftig Platz für die Gerätschaften geschaffen, gegen den Schlamm haben die Vereinsmitglieder selbst eine Barriere gebaut. „Wir sind nicht Geschäftspartner der Alt-Eferding Baukultur GmbH und haben deswegen auch wenig Mitspracherecht“, resümiert der Obmann. Der Musikverein ist lediglich Submieter im Gebäude, das von der Stadtgemeinde gemietet wurde. Diese hat inzwischen alle Zahlungen eingestellt. Die größte Herausforderung steht den Mitgliedern allerdings noch bevor: Mit Anfang September beginnen die Proben für das Konzert am 8. Dezember, doch ohne Isolierung wird es nicht möglich sein, in den kälteren Monaten zu proben.

Alternativen unklar

Ein Auszug ist für die Mitglieder des Musikheimes noch nicht realistisch. Derzeit ist kein geeignetes Ersatzprobenlokal in Aussicht, das neue Musikerheim, das im ehemaligen Polytechnikum entstehen soll, kann frühestens 2023 bezogen werden. Im Bräuhaus finden die Musiker ebenfalls keinen Platz, vor und nach jeder Probe müssten bestuhlt und alle Instrumente aufwändig verstaut werden. „Demnächst wird es hier zu kalt“, fürchtet Meindlhumer.

Spiegelfeld: „Nicht ohne Gesamtlösung“

Die Alt-Eferding Baukultur GmbH kaufte den Stadtsaal vor mehr als zehn Jahren und zeigt sich auch für den Abbruch im Frühjahr verantwortlich. Geschäftsführer Georg Spiegelfeld bedauert die Situation. „Natürlich wird die Sache nun auf dem Rücken der Musikanten ausgetragen“, so Spiegelfeld. Doch solange auf dem Areal keine Einigung mit dem Vermieter und der Stadtgemeinde Eferding bestünde, werde er keine Änderungen mehr vornehmen. Er habe versucht, Wasser über eine Baustellenleitung in das Musikheim zu leiten, dabei habe sich allerdings der Wasserverband Eferding quergestellt.

„Vor einem Monat abgewickelt“

Dem widerspricht Alfred Holzinger, Geschäftsführer des Eferdinger Wasserverbandes: „Wir haben seit 12. Juli einen Übergangsschacht am Gelände installiert, von diesem müsste nur noch die Hausinstallation im Musikheim angeschlossen werden“, so Holzinger. Die Verbindung sei allerdings Sache der Alt-Eferding Baukultur GmbH.

Etappensieg bei Besitzstörungsklage

Eine Besitzstörungsklage, die die Stadtgemeinde Eferding gegen die Alt-Eferding Baukultur GmbH am 6. Mai dieses Jahres einbrachte, wurde in der Zwischenzeit entschieden. ÖVP-Bürgermeister Severin Mair spricht von einem „Etappensieg“. Ein Fußweg verband neben dem Stadtsaal den Eferdinger Kirchenplatz und den Stadtplatz. Bei den Abbrucharbeiten am Stadtsaalareal, die im Frühjahr begonnen hatten, wurde der Weg teilweise abgerissen. Daraufhin brachte die Stadtgemeinde eine Besitzstörungsklage ein, damit die gewohnheitsrechtliche Benutzung des Wegs nicht verfallen konnte.

Gerichtsentscheid

Das Bezirksgericht Eferding entschied nun, dass die Alt-Eferding Baukultur GmbH dazu verpflichtet ist, die Absperrung des Weges zu beseitigen und den Durchgang als asphaltierte Fläche auf einer Breite von drei Metern wieder herzustellen. Ab Zustellung des Endbeschlusses hat die Baukultur GmbH 14 Tage Zeit, um die Veränderungen durchzuführen. Auch wenn die Beklagten in Revision gehen, muss der Weg wieder hergestellt werden. Die Stadtgemeinde rechnet damit, dass ein Durchqueren des Areals zwischen den beiden Plätzen ab Mitte August wieder möglich sein sollte. Weigert sich die Alt-Eferding Baukultur GmbH, den Weg wieder herzustellen, kann auch die Stadtgemeinde das Urteil durchsetzen und die Kosten anschließend der beklagten GmbH in Rechnung stellen. Bürgermeister Severin Mair gibt sich nach dem Gerichtsurteil zuversichtlich. „Das ist ein erster Etappensieg in diesem Verfahren“, meint er. Er hält es zwar für eher unwahrscheinlich, dass die Alt-Eferding- Baukultur GmbH selbst mit der Instandsetzung beginne, die Stadtgemeinde will aber den Weg in den kommenden Wochen selbst rückbauen.

„Nichts endet ohne Revision“

Alt-Eferding- Geschäftsführer Georg Spiegelfeld setzt sich nicht mit dem Gedanken an eine Wiederherstellung des Weges auseinander „In dieser Causa endet nichts mehr ohne Revision“, so Spiegelfeld. Er sei dafür, die Sache an einem Tisch auszureden, der sich nicht im Gericht befindet. Dafür habe die Stadtgemeinde aber keinen Willen gezeigt. Für die noch ausstehende Rückkaufsklage sieht sich Spiegelfeld nicht gefährdet: „Das hat gar nichts miteinander zu tun“, meint der Unternehmer.

Prozessbeginn im September

Im März 2021 reichte die Stadt Eferding Rückkaufsklage gegen Spiegelfeld ein. Der erste Prozesstermin findet im September statt. die Alt-Eferding Baukultur GmbH hatte sich zu lange mit einer Neubebauung des Stadtsaalareals Zeit gelassen. Kurze Zeit später begannen erste Abbrucharbeiten am Gebäude, welche inzwischen abgeschlossen wurden. Es ist wieder still geworden um die Ruine am Stadtplatz.


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